19. März 2007. Nach Mitteilung des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung stehen ab dem Bauprogramm 2007 nicht nur für den Neubau, sondern auch für den Erwerb von Gebrauchtimmobilien Fördermittel zur Verfügung. Stadtbaurat Witte betonte jetzt im städtischen Pressedienst, dass durch die Einbeziehung von gebrauchtem Wohnraum in die Förderung es Familien mit Kindern vielfach erst möglich wird, preiswert Wohneigentum zu erwerben.
Der Erwerb vorhandenen Wohnraums fördert das Land mit einem „Hessen-Darlehen“, das bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten (Kaufpreis, Nebenkosten sowie Modernisierungs- und Instandsetzungskosten), höchstens jedoch 100.000 Euro, betragen kann. Das Hessen-Darlehen ist zehn Jahre im Zinssatz um rund 30 Prozent gegenüber aktuellen Kapitalmarktmitteln günstiger. Nach zehn Jahren ist das Darlehen marktüblich zu verzinsen. Die Laufzeit des Darlehens beträgt höchstens 30 Jahre. Das Darlehen wird nachrangig im Grundbuch gesichert, so dass im günstigeren erststelligen Beleihungsraum des Grundbuches noch sonstige Kapitalmarktdarlehen eingesetzt werden können. Für die Antragstellung gelten Einkommensgrenzen. Bei einer Familie mit zwei Kindern darf zum Beispiel das Brutto-Jahreseinkommen rund 60.000 Euro nicht überschreiten.
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