28. September 2007. „Die Stadt Kassel hat die Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zu Verkehrsbeschränkungen zur Abwehr von Feinstaubimmissionen mit großem Interesse zur Kenntnis genommen“, erklärte am Freitag Stadtbaurat Norbert Witte im städtischen Pressedienst. Gemeinsam mit dem Land Hessen und den kommunalen Spitzenverbänden werde die Stadt Kassel diese höchstrichterliche Entscheidung auswerten und prüfen, ob und gegebenenfalls welche Konsequenzen daraus für den Ballungsraum Kassel abzuleiten sind, kündigte Witte an.
„Erfreulicherweise können wir das ohne Hast tun, denn anders als zum Zeitpunkt der Klage in München gibt es für den Ballungsraum Kassel seit Juli 2006 einen Luftreinhalte- und Aktionsplan, der umgesetzt wird. Auch seit dem Jahr 2006 wurden an den beiden Messstationen in Kassel keine unzulässigen Grenzwertüberschreitungen für Feinstaub mehr festgestellt“, so der Stadtbaurat. Dies bedeute, dass jeweils weniger als 35 Überschreitungen registriert worden seien.
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