09. Oktober 2007. „Die Prüfung, ob die Einrichtung einer Umweltzone unter den besonderen Gegebenheiten Kassels - zum Beispiel der Lage in einem großräumigen Becken - eine Maßnahme ist, die zur Reduktion von Feinstaub führt, ist zurzeit Aufgabe des Landes Hessen. Überlegungen über die Einführung einer Umweltzone im Ballungsraum Kassel können überhaupt erst dann angestellt werden, wenn das Hessische Umweltministerium seinen Prüfauftrag wie vereinbart zum 1. Januar 2008 abgearbeitet hat.“ Mit dieser Klarstellung machten jetzt Oberbürgermeister Bertram Hilgen und Stadtbaurat Norbert Witte deutlich, dass der Ball zum Abspiel auf dem Feld der Landesregierung liege und nicht - wie von einem Sprecher des Ministeriums für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz erklärt – bei der Stadt Kassel. Dieser hatte gegenüber der Presse geäußert, „die Stadt müsste eine solche Umweltzone beschließen und dem Umweltministerium vorschlagen“ und dazu angemerkt, dass dies in Kassel zurzeit politisch aber nicht gewünscht sei.
„Tatsache ist: Gefordert ist zunächst das Land, denn weitere Planungen über eine Umweltzone können erst nach einer Grundsatzentscheidung zu ihrer Einführung angestellt werden“, sagte Stadtbaurat Witte. Wenn es sich das als zielführend zur Reduktion von Feinstaub erweise, werde die Stadt Kassel Umweltzonen einführen. Nach bisheriger Auffassung der Fachleute sei jedoch die kleinräumige Sperrung von Straßenabschnitten oder Straßenzügen kein taugliches Mittel zur Verringerung der Feinstaub-Emissionen. Um im Kasseler Becken eine erkennbare Wirkung zu erzielen, müsste eine Umweltzone zudem in ihrer räumlichen Ausdehnung großzügig bemessen sein. Vom Zweckverband Raum Kassel (ZRK) und der Stadt Kassel seien daher die entsprechenden Daten für die Modellrechnungen dem Land Hessen zur Verfügung gestellt worden.
Zur Prüfung im Ministerium gehöre dabei auch des Aspekt der Verhältnismäßigkeit einer Umweltzone. Wenn sich herausstelle, dass durch Umweltzonen die Schadstoffkonzentration nicht verringert werde, weil sich durch die Sperrung von Straßenzügen der Verkehr lediglich verlagere, sei dies kein taugliches Mittel. Zu berücksichtigen sei auch, dass hohe Emissionen von den Bundesautobahnen ausgehen.
Stadtbaurat Witte machte ferner deutlich, dass das Thema „Umweltzone“ auch mit den Kasseler Umlandgemeinden abzustimmen sei und keine alleinige Entscheidung der Stadt Kassel sein werde.
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