11. Oktober 2007. Eine für Samstag, 20. Oktober, vorgesehene rechte Demonstration hat jetzt die Stadt Kassel verboten. Unter dem Motto „Jahrestag der Bombardierung Kassels“ sollte eine Versammlung am Auestadion mit anschließender Demonstration zum Georg-Stock-Platz und zurück und eine Abschlusskundgebung stattfinden.
Bürgermeister Thomas-Erik Junge begründete das Verbot damit, Pietät und Trauer, die mit der Bombardierung Kassels am 22. Oktober 1943 verbunden seien, würden es nicht erlauben, in einen Zusammenhang mit den Zielen rechtsextremer Gruppen gestellt zu werden. Bei dem Verbot sei es nicht um eine politische, sondern um eine sachgemäße Entscheidung gegangen. Rechtsextreme Aufzüge und Kundgebungen im Vorfeld eines historischen Gedenktages stellten eine erhebliche Störung der öffentlichen Ordnung dar, würden den Gedenktag herabwürdigen und das sittliche Empfinden aller Bürgerinnen und Bürger beeinträchtigen.
Junge wies darauf hin, dass das Verbot auch zugleich für jede andere Versammlung unter freiem Himmel oder zu einer anderen Zeit in Kassel gelte.
Aufgrund der Erkenntnisse zu der Person, die die Demonstration angemeldet hat, müsse die Stadt davon ausgehen, dass diese bei der Kundgebung und Demonstration in Kassel ausschließlich an eine Verbreitung rechtsextremistischen Gedankenguts interessiert sei. Es gehe nicht darum, der Zerstörung Kassels und der Opfer zu gedenken. Dies werde auch schon daraus deutlich, dass die Versammlung nicht am tatsächlichen Jahrestag der Bombardierung Kassels, dem 22. Oktober stattfinden solle. Vielmehr werde dieser Tag zum Anlass genommen, um für die wirklichen Ziele auf die Straße zu gehen. Dieses seien der Widerstand und der gemeinsame Kampf gegen das bestehende Staatsgefüge.
Da die gesamte Veranstaltung durch einen immens hohen Polizeiaufwand gesichert werden müsse, könne und werde bei den Einwohnern von Kassel der Eindruck erweckt, dass die Teilnehmer der Demonstration mit Unterstützung der Polizei ihre extremistischen und gewalttätigen Ziele kundtun könnten. Dies führe zu verstärkten Aggressionen innerhalb der Bevölkerung. Der Rechtsfrieden würde dadurch gestört, was wiederum verstärkt die Notwendigkeit eines besonders starken Polizeieinsatzes notwendig mache, führte Junge weiter aus.
Insbesondere unter dem Gesichtspunkt, dass die Versammlung unter dem Motto „Jahrestag der Bombardierung Kassels“ angemeldet sei, würden rechtsextremistische Parolen bei Angehörigen und Hinterbliebenen der Opfer der Bombardierung von Kassel eine unzumutbare Belastung und eine unerträgliche Provokation darstellen. Die Versammlung werde wegen der sich aufdrängenden Assoziation zum System des Dritten Reiches eine schwere Störung der öffentlichen Ordnung darstellen. Unter keinen Umständen werde es möglich sein, Erinnerungen zum einem an nationalsozialistische Kundgebungen und zum anderen an die Schrecken der Bombardierung aufkommen zu lassen.
Dies beides, so Junge weiter, sei geeignet, den unbefangenen Beobachter zu verängstigen sowie Gegner der Veranstaltungen bis hin zu wechselseitigen Gewalttaten zu provozieren. Die vor allem aus Gründen der Provokation angemeldete Versammlung sei wegen des dadurch erzeugten Klimas der Gewaltbereitschaft und der damit verbundenen Gefährdung des inneren Friedens der Bevölkerung nach Auffassung der Stadt nicht durch das Versammlungsrecht gedeckt. Daher könne hier, auch unter Berücksichtigung der verfassungsmäßigen Rechte des Anmelders, nur durch ein Verbot der Versammlung diese Provokationswirkung und die Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung verhindert werden. „Der hohe grundrechtlich geschützte Anspruch auf eine freie Meinungsäußerung muss dann zurückstehen, wenn die öffentliche Sicherheit und Ordnung unmittelbar und erheblich gefährdet sind“, führte der Bürgermeister weiter aus.
Der Antragsteller habe natürlich die Möglichkeit, gegen die Verbotsverfügung rechtlich vorzugehen, meinte Junge abschließend.
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