18. Oktober 2007. Das Einwohner- und Standesamt der Stadt Kassel weist darauf hin, dass ab 1. November 2007 umfangreiche Änderungen im Pass- und Ausweisrecht in Kraft treten. So werden beim Reisepass zukünftig neben dem Lichtbild und der Unterschrift auch die Fingerabdrücke des Passbewerbers / der Passbewerberin auf einem Chip gespeichert.
Bei der Beantragung eines „elektronischen Reisepasses“ ab dem 1. November 2007 werden die Fingerabdrücke in Form des flachen Abdruckes des linken und rechten Zeigefingers des Antragstellers beziehungsweise der Antragstellerin eingescannt und dann zusammen mit Lichtbild und Unterschrift elektronisch an die Bundesdruckerei in Berlin übermittelt.
Bei Verletzungen der Fingerkuppen, Fehlen eines Zeigefingers oder ungenügender Qualität des Fingerabdruckes wird ersatzweise der flache Abdruck entweder des Daumens, des Mittelfingers oder des Ringfingers eingescannt.
Zur technischen Abwicklung dieses Vorgangs werden in den Passbehörden spezielle Fingerabdruck-Scanner eingesetzt. Die Funktionalität dieser neuen Technik wurde in den Bezirksstellen der Stadt Kassel in einem Feldtest in der Zeit von März bis Juni 2007 erfolgreich getestet.
Die Gesetzesänderung beinhaltet auch Anpassungen der Laufzeit für Ausweisdokumente. So wird der elektronische Reisepass und auch der Personalausweis für Personen unter 24 Jahren (bislang unter 26 Jahren) für sechs Jahre (bislang fünf Jahre) ausgestellt. Die Gültigkeit der Reisepässe und Personalausweise für Personen nach Vollendung des 24. Lebensjahres beträgt zehn Jahre.
Kinderreisepässe werden nur noch bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt (bislang bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) und sind 6 Jahre gültig. Sie beinhalten kein elektronisches Speichermedium. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres kann der Kinderreisepass verlängert werden.
Für Kinder ist auch die Ausstellung eines „elektronischen Reisepasses“ möglich. Fingerabdrücke müssen dann erst ab Vollendung des 6. Lebensjahres eingescannt werden. Ab Vollendung des 10. Lebensjahres ist vom Kind bei Antragstellung eine Unterschrift zu leisten.
Weitere Informationen im Internet unter www.bmi.bund.de über die Reiter Themen A-Z/Pässe und Ausweise/Elektronischer Reisepass oder unter www.stadt-kassel.de/index_start.html über den Reiter „Aktuelles“.
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