Stadt Kassel Logo Internet

Button: Drucken Seite drucken


documenta-Stadt Kassel

Landtagswahl 2008 - Die Briefwahl beginnt

11. Dezember 2007. Für die am 27. Januar 2008 stattfindende Landtagswahl öffnet das Briefwahlbüro im Bürgersaal des Rathauses am Montag, 17. Dezember 2007. Das teilte jetzt der Kasseler Wahlleiter, Oberbürgermeister Bertram Hilgen, im städtischen Pressedienst mit.

Neben dem Bürgersaal ist die Briefwahl auch in den dezentralen Dienststellen des Einwohner- und Standesamtes, Bezirksstelle Nordwest, Karlshafener Straße 2, Bezirksstelle Nord, Holländische Straße 72-74, Bezirksstelle Ost, Erfurter Straße 6 a, und Bezirksstelle Süd, Frankfurter Straße 300, möglich.

Außerdem können die Unterlagen nach wie vor schriftlich beantragt werden, die dann an die Wohnungs- oder auch Urlaubsanschrift per Post versandt werden. Hierzu muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte ausgefüllt, unterschrieben und im frankierten Umschlag an die Stadt Kassel, Rathaus, Briefwahlbüro, 34112 Kassel, gesandt werden. Es ist jedoch auch möglich, sich die Unterlagen lediglich abzuholen und sie auf dem Postwege zurückzusenden. Auch in diesem Fall muss die Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Wahlbenachrichtigungskarten müssen bis zum 6. Januar zugestellt sein. Nach Auskunft der Deutschen Post AG sollen sie aber schon zwischen dem 17. und 22. Dezember zugestellt werden. Wer bis dahin noch keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten hat, kann die Briefwahlunterlagen auch per Fax (Fax 7 87-22 78) formlos anfordern. Dabei ist in jedem Fall neben dem Namen und der Anschrift auch das Geburtsdatum anzugeben. Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich.

Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros im Rathaus vom 17. Dezember bis 25. Januar sind: montags, dienstags und donnerstags von 9 bis 16 Uhr, mittwochs von 9 Uhr bis 18 Uhr, freitags von 9 bis 12.30 Uhr, samstags in der Bezirksstelle Mitte von 9 bis 12 Uhr sowie am Freitag, 25. Januar, von 9 bis 13 Uhr.

Die Öffnungszeiten der Bezirksstellen: montags und donnerstags von 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 16 Uhr, dienstags und freitags von 8 bis 12.30 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 12.30 Uhr und 13.30 bis 18 Uhr.

Das zentrale Briefwahlbüro im Rathaus ist auch vom 27. bis 29. Dezember zu den vorgenannten Zeiten geöffnet. Die Bezirksstellen Nord-West, Nord, Ost und Süd bleiben in dieser Zeit geschlossen.

Ab dem 14. Dezember bis zum 25. Januar, 13 Uhr, können die Briefwahlunterlagen auch wieder per E-Mail angefordert werden. Hierzu wird auf der Internetseite www.stadt-kassel.de ein Formular eingestellt, das vollständig ausgefüllt an das Briefwahlbüro gemailt werden muss. Die Unterlagen werden auf dem Postweg zugesandt.

Nach dem 25. Januar, 13 Uhr, können keine Anträge auf Briefwahl mehr entgegen genommen werden, weil der Gesetzgeber den Zeitpunkt für den Abschluss des Wählerverzeichnisses auf diese Frist festgeschrieben hat. Ausnahme hiervon ist die plötzliche Erkrankung am Wahltag, wenn diese durch ein ärztliches Attest nachgewiesen wird. In diesen Fällen können am Wahltag bis 15 Uhr Dritte mit einer schriftlichen Vollmacht und dem ärztlichen Attest die Briefwahlunterlagen im Bürgersaal des Rathauses für den Erkrankten abholen und ihn zu Hause oder im Krankenhaus wählen lassen. Die Unterlagen müssen jedoch bis 18 Uhr wieder im Rathaus vorliegen. Später eingehende Wahlbriefe dürfen bei der Auszählung nicht berücksichtigt werden.

Zur Landtagswahl ist es nach vielen Jahren wieder möglich, dass bevollmächtigte Personen die Briefwahlunterlagen für Andere abholen. Voraussetzung dafür ist, dass eine schriftliche Vollmacht vorgelegt wird, die bevollmächtigte Person sich ausweisen kann und schriftlich erklärt, dass sie für nicht mehr als insgesamt vier Personen die Briefwahlunterlagen entgegennimmt. Hiermit will der Gesetzgeber die Familien- und Nachbarschaftshilfe fördern sowie gleichzeitig das Missbrauchsrisiko minimieren.

Die Wahlbehörde appelliert an alle Wahlberechtigten, den Antrag möglichst frühzeitig zu stellen. Wahlberechtigt ist jeder deutsche Bürger, der am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat, nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen und seit mindestens drei Monaten in Hessen mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. EU-Bürger sind zur Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Wer am 27. Oktober mit Hauptwohnsitz in Kassel gemeldet war, wird automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wer danach aus einem anderen Ort in Hessen zugezogen ist, sollte klären, ob er im Wählerverzeichnis der Stadt Kassel eingetragen ist (Telefon 7 87-22 94, 7 87-22 95 oder 7 87-22 96) oder ob er die Briefwahlunterlagen bei der Wahlbehörde seines früheren Wohnsitzes beantragen muss. Wer sich nach dem 27. Oktober 2007 von außerhalb Hessens kommend angemeldet hat, darf nicht an dieser Wahl teilnehmen.

Wer bis zum 6. Januar keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, sollte unverzüglich, bis spätestens 11. Januar, im Briefwahlbüro nachfragen damit festgestellt werden kann, ob das Wahlrecht besteht. Die Frist ist gesetzlich festgelegt. Wer sie versäumt, läuft Gefahr, an der Landtagswahl nicht teilnehmen zu dürfen.



Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel

Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@stadt-kassel.de

Pressesprecher Hans-Jürgen Schweinsberg
Pressesprecherin Petra Bohnenkamp

Kassel und die Region im Internet:www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de

presse-service.de Die Pressestelle documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.


Seite schließen