20. Dezember 2007. Als „eine Entscheidung, die sich nicht gegen die Stadt Kassel richtet“, hat Stadtkämmerer Dr. Jürgen Barthel das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes bezeichnet, wonach die sogenannten Hartz IV-Arbeitsgemeinschaften mit der Verfassung nicht vereinbar sind. Der Stadtkämmerer wies im städtischen Pressedienst darauf hin, zwar sei auch die Arbeitsförderung Kassel-Stadt GmbH (AFK) von diesem Urteil betroffen, er könne aber feststellen, dass die 2005 gegründete AFK erfolgreich arbeite.
Dank des großen Engagements der Mitarbeiter der Arbeitsagentur und der Stadt Kassel in der AFK habe die Arbeitslosigkeit seit 2005 in Kassel um ein Drittel abgebaut werden können. Vom Ergebnis her sei also die Arbeit der AFK die das Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und die Mieten für Hartz IV-Empfänger auszahle und vor allem die Qualifizierung und Vermittlung in den Arbeitsmarkt für Langzeitarbeitslose organisiere, eine Erfolgsgeschichte.
Auch wenn eine Übergangszeit bis Ende 2010 für den Gesetzgeber eingeräumt sei, um eine neue Regelung zu beschließen, sei er der Auffassung, so Dr. Barthel weiter, dass nun der Bund schnell eine verfassungsgemäße Regelung verabschieden müsse. Die Langzeitarbeitslosen und die Mitarbeiter der AFK müssten Rechtssicherheit haben und wissen, wie es weiter gehe.
Der Stadtkämmerer vertrat die Auffassung, die Leistungen für die Hartz IV-Empfänger müssten weiterhin von einer Stelle kommen. Es sei nicht nachvollziehbar und außerdem unpraktikabel, wenn künftig Langzeitarbeitslose ihr Arbeitslosengeld II/Sozialgeld und die Eingliederungsleistungen bei der Arbeitsagentur und die Kosten der Unterkunft bei Stadt beantragen müssten. „Solche doppelten Wege, Entscheidungen und Zahlungen sind weder kundenfreundlich noch zeitgemäß“, meinte Dr. Barthel.
„Wir brauchen eine Lösung, die das gute Modell der ARGEn erhält und der Verfassung entspricht“, erklärte Stadtkämmerer Dr. Barthel abschließend. So könne das Ziel der einheitlichen Leistungsgewährung beispielsweise mit der Ausweitung der sogenannten Optionen (Übertragung der Aufgaben auf die Kommunen) oder einer Regelung über die Bundesländer erreicht werden.
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