21. Januar 2008. Es kann immer wieder vorkommen, dass einige wenige Bürgerinnen und Bürger keine Wahlbenachrichtigungskarte erhalten haben, obwohl sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Möglicherweise sind diese Karten auf dem Postweg verloren gegangen. Die Wahlbenachrichtigungskarten für die Landtagswahl am 27. Januar wurden im Auftrag des Landeswahlleiters bei einem Rechenzentrum für alle Wähler in Hessen auf der Grundlage der örtlichen Wählerverzeichnisse zentral erstellt und der Deutschen Post AG zur Zustellung übergeben.
Dennoch kann jeder, der im Wählerverzeichnis eingetragen ist, am 27. Januar wählen, auch wenn er nicht oder nicht mehr im Besitz dieser Karte ist. Hierbei ist der Personalausweis vorzulegen. Die Wahlbehörde weist ausdrücklich darauf hin, dass die Wahlbenachrichtigungskarte lediglich ein Hinweis dafür ist, dass am 27. Januar die Landtagswahl stattfindet und wo sich das zuständige Wahllokal befindet. Den Wahlvorständen hilft die Karte, anhand der eingedruckten Nummer den Wähler beziehungsweise die Wählerin schneller im Wählerverzeichnis zu finden. Die Wahlbenachrichtigungskarte ist keine Wahlberechtigung, wie vielfach angenommen wird.
Sollte nicht mehr bekannt sein, wo sich das zuständige Wahllokal befindet, wird empfohlen, den Nachbarn zu fragen oder im Internet nachzusehen. Unter der Homepage www.stadt-kassel.de ist ein Button für die Landtagswahl 2008 eingestellt, hinter dem die „Liste der Wahllokale“ aufgeführt ist. Des weiteren befindet sich dort die Rubrik „Welches Wahllokal ist für mich zuständig“. Hier sind sämtliche Straßen in Kassel mit dem Hinweis auf das zuständige Wahllokal aufgeführt.
Auch unter den Telefon-Nummern 7 87-22 93, -22 94 oder -22 95 kann am Wahltag im zentralen Wahlbüro nachgefragt werden.
In diesem Zusammenhang weist die Wahlbehörde darauf hin, dass sich in einigen Bereichen die Standorte der Wahllokale gegenüber der vergangenen Wahl geändert haben. Die in den Bezirken 0815 und 0822 wohnenden Wahlberechtigten im Stadtteil Harleshausen wählen dieses Mal im Bürgerhaus Harleshausen, weil die Ernst-Leinius-Schule saniert wird. In Kirchditmold ist für den Wahlbezirk 0923 wieder im Nachbarschaftstreff „Hand in Hand“ in der Zentgrafenstraße das Wahllokal eingerichtet. In der Nordstadt musste das Wahllokal des Wahlbezirks 1121 von dem Stadtteilzentrum Quellhof in die Hegelsbergschule verlegt werden. Auf den Wahlbenachrichtigungskarten ist irrtümlich die Anschrift der Schule mit Quellhofstraße 40 angegeben, tatsächlich muss die Adresse Quellhofstraße 140 lauten. In Bettenhausen wird die Losseschule ebenfalls saniert, weshalb das Wahllokal des Wahlbezirks 1611 in die Josef-von-Eichendorff-Schule verlegt werden musste.
In Oberzwehren sind zwei Veränderungen erfolgt: Der Wahlbezirk 2011 wählt künftig in der Willy-Brandt-Schule anstatt in der Georg-Christian-Lichtenberg-Schule. Grund hierfür ist, dass beide Gebäude nebeneinander stehen und am Wahltag nur ein Gebäude geöffnet und geheizt werden muss.
Aufgrund von Hinweisen aus der Bevölkerung wegen langer Wege hat die Wahlbehörde das Wahllokal des Wahlbezirks 2042 von der Georg-August-Zinn-Schule in das Salvador-Allende-Jugendzentrum verlegt. An den Eingängen der ehemaligen Wahllokale werden seitens der Wahlbehörde Hinweisschilder angebracht.
Die barrierefrei zugänglichen Lokale sind in der letzten Spalte der Tabelle auf der Homepage der Stadt Kassel gekennzeichnet. In Kassel sind noch nicht alle Wahllokale barrierefrei erreichbar. Der Anteil der barrierefreien Erreichbarkeit liegt derzeit bei rund 80 Prozent. In einigen Wahllokalen beträgt die Stufenhöhe nur wenige Zentimeter, die über eine Holzrampe überwunden werden können.
Wer mobilitätsbehindert ist und in einem Wahllokal wählen soll, das nicht barrierefrei erreichbar ist, dem wird empfohlen, sich durch Briefwahl zu beteiligen oder im Briefwahlbüro einen Wahlschein zu beantragen, mit dem dann in einem anderen barrierefrei zugänglichen Wahllokal innerhalb des jeweiligen Wahlkreises gewählt werden kann. Dieser Antrag ist auch per E-Mail möglich. Das Formular ist unter der Überschrift „Beantragung der Unterlagen - Briefwahlantrag“ unter der genannten Internetadresse abrufbar. Der Antrag sollte spätestens am 24. Januar im Briefwahlbüro vorliegen, damit er noch rechtzeitig zugestellt werden kann. Im Briefwahlbüro ist die Ausgabe von Wahlscheinen noch bis zum 25. Januar, 13 Uhr, möglich.
Der Wahlkreis 3 - Kassel West umfasst folgende Stadtteile: 3 West, 4 Wehlheiden, 5 Bad Wilhelmshöhe, 6 Brasselsberg, 7 Süsterfeld/Helleböhn, 8 Harleshausen, 9 Kirchditmold, 20 Oberzwehren, 21 Nordshausen, 22 Jungfernkopf.
Der Wahlkreis 4 - Kassel Ost umfasst folgende Stadtteile: 1 Mitte, 2 Südstadt, 10 Rothenditmold, 11 Nord (Holland), 12 Philippinenhof-Warteberg, 13 Fasanenhof, 14 Wesertor, 15 Wolfsanger/Hasenhecke, 16 Bettenhausen, 17 Forstfeld, 18 Waldau, 19 Niederzwehren, 23 Unterneustadt.
Bei der Landtagswahl ist es nicht möglich, dass mit einem Wahlschein, der zum Beispiel für den Wahlkreis 3 ausgestellt ist, im Wahlkreis 4 gewählt wird. Der Grund dafür ist, dass für den Kreiswahlvorschlag im Wahlkreis 3 andere Personen kandidieren als im Wahlkreis 4.
Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@stadt-kassel.de
Pressesprecher Hans-Jürgen Schweinsberg
Pressesprecherin Petra Bohnenkamp
Kassel und die Region im Internet:www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de
Die Pressestelle documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie Mitteilungen weiterer Pressestellen recherchieren und per E-Mail abonnieren.