13. März 2008. Für die Sitzungen des Jugendschöffengerichtes beim Kasseler Amtsgericht sucht das Jugendamt der Stadt Kassel120 Jugendschöffinnen und -schöffen plus Vertretungen. Berufen werden die 120 Jugendschöffinnen und -schöffen für den Zeitraum 2009 bis 2013.
Das Ehrenamt kann nur von deutschen Staatsbürgern ausgeübt werden. Voraussetzung ist, dass die in Frage kommenden Personen vor ihrer Berufung bereits ein Jahr in Kassel wohnen, zwischen 26 und 69 Jahre alt sind und bisher nicht zu einer Freiheitsstrafe von mehr als 6 Monaten bestraft worden sind.
Ein Schöffengericht besteht aus dem zuständigen Richter als Vorsitzenden und zwei Schöffen. Die Schöffen nehmen an den Sitzungen des Jugendschöffengerichts teil und sind an den zu fällenden Urteilen und Entscheidungen beteiligt.
Im Höchstfall werden Jugendschöffen an zwölf ordentlichen Sitzungstagen im Jahr beteiligt, in der Regel weniger. Sie werden für ihr Ehrenamt vom Arbeitgeber freigestellt, Fahrtkosten etc. werden erstattet.
Die Zuständigkeit für die Aufstellung der Vorschlagsliste geeigneter Personen liegt beim Jugendhilfeausschuss des Jugendamtes der Stadt Kassel. Berufen werden die Schöffinnen und Schöffen durch einen Ausschuss des Amtsgerichtes
Weitere Informationen erteilt das Jugendamt der Stadt Kassel, Herbert Gibhardt, Telefon: 0561 787 5066, E-Mail: herbert.gibhardt@stadt-kassel.de.
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