03. Juni 2008. Einen neuen elektronischen Service bei der Erteilung von Auskünften aus dem Gewerberegister bietet das Amt Kämmerei und Steuern der Stadt Kassel ab Montag, 9. Juni, im Internet in der Rubrik Bürgerservice an (Link: http://www.stadt-kassel.de/cms01/verwaltung/onlineservice/gewerberegisterauskunft/index.html). Das neue Angebot richtet sich vornehmlich an Auskunftssuchende, die wiederholt Informationen aus dem Gewerberegister benötigen. Hierbei handelt es sich insbesondere um öffentliche Stellen/Behörden, um Krankenkassen, Rechtsanwälte, Inkassobüros et cetera. Das Gewerberegister ist ein von den Kommunalverwaltungen in Deutschland geführtes Verzeichnis, das Auskunft über die nach der Gewerbeordnung gemeldeten Gewerbe gibt. Für die Registerführung ist bei der Stadt Kassel das Amt Kämmerei und Steuern zuständig. Das Kasseler Gewerberegister gibt Informationen über Zahl und Art der vorhandenen Gewerbebetriebe. Erfasst sind Angaben zum Betriebsinhaber (unter anderem Name, Geburtsdatum, Anschrift) und zum Betrieb (zum Beispiel Geschäftsführung, Anschriften, angemeldete Tätigkeit). Aktuell werden rund 13.600 Gewerbebetriebe im Register der Stadt Kassel geführt. Bisher konnten in Kassel nur auf konventionellem Weg Gewerberegisterauskünfte abgerufen werden. Künftig ist dies auch auf elektronischem Weg über das Internet möglich. Der Vorteil liegt auf der Hand: Der Auskunftssuchende spart über diesen Weg Aufwand und Zeit, da er sich in der Regel einen Gang ins Rathaus beziehungsweise Portokosten sparen kann. Dadurch profitieren die Auskunftssuchenden nicht unerheblich von diesem neuen Service der Stadt. Um den Online-Service in Anspruch nehmen zu können, ist es erforderlich, dass sich die Interessenten bei vorliegenden entsprechenden Vorraussetzungen registrieren lassen. So können beispielsweise an nichtöffentliche Stellen erweiterte Auskunftsdaten wie private Wohnanschrift, Geburtsdatum, Tätigkeitsbeginn und gegebenenfalls -ende unter der Vorraussetzung übermittelt werden, dass der Nachfragende ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann. Dabei verlangt die Stadt neben dem Grund, warum eine Auskunft erbeten wird, gegebenenfalls noch einschlägige Dokumente wie Kaufvertrag oder Mahnung. Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Gewerberegister an nichtöffentliche Stellen beträgt im Moment 20 Euro, die durch das Lastschriftverfahren eingezogen werden. Nähere Informationen zum dem neuen Online-Service des Amtes Kämmerei und Steuern sind telefonisch unter der Rufnummer 0561 787-2075 erhältlich.
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