19. November 2008. Der Hessische Landtag hat sich aufgelöst, dementsprechend findet nach Artikel 81 der Hessischen Verfassung innerhalb von 60 Tagen nach diesem Beschluss eine Neuwahl statt. Die Wahl des Hessischen Landtages wird damit am Sonntag, 18. Januar 2009, stattfinden.
Für Parteien und Wahlbehörden steht nur ein relativ kurzer Zeitraum für die Vorbereitung der Wahl zur Verfügung. Bis zum 15. Dezember, 18 Uhr, haben die Parteien die Möglichkeit, die Listen der Kandidatinnen und Kandidaten einzureichen. Vier Tage später entscheiden dann die Wahlausschüsse darüber, ob diese Listen form- und fristgerecht eingereicht wurden und welche Personen und Parteien zur Wahl zugelassen werden. „Wir gehen davon aus, dass wir Ende Dezember die ersten Stimmzettel erhalten werden und dann die bereits vorliegenden Briefwahlanträge aus dem Ausland bearbeiten können, damit die Stimmzettel rechtzeitig zum Wahltag vorliegen“, so Kreiswahlleiter Joachim Ebel, Leiter des Haupt- und Bürgeramtes der Stadt Kassel. Er ist der Wahlleiter der Wahlkreise 3 und 4 für die Landtagswahl 2009
Sollten Parteien oder Personen vom Wahlausschuss nicht zugelassen werden, gibt es die Möglichkeit der Beschwerde beim Landeswahlausschuss in Wiesbaden. Dieser muss dann am 25. Dezember,dem 1. Weihnachtstag, zusammenkommen und abschließend über die Zulassung entscheiden. „In diesem Fall rechnen wir frühestens am 29. Dezember mit der ersten Lieferung“, so Ebel weiter.
Sofern Wählerinnen und Wähler bereits jetzt wissen, dass sie am Wahltag nicht in Kassel sind, sollten sie so rasch wie möglich die Briefwahlunterlagen beantragen. Dies gilt um so mehr, wenn die Unterlagen in das Ausland verschickt werden müssen. Die Beantragung kann durch einen formlosen Brief oder eine Karte geschehen, in der der Vor- und Nachname, die Anschrift und das Geburtsdatum anzugeben ist.
Die Empfängeranschrift ist: Stadt Kassel - Wahlbehörde -, Rathaus, 34112 Kassel. In Kürze können die Briefwahlunterlagen auch elektronisch über die Internetseiten der Stadt Kassel www.stadt-kassel.de beantragt werden. Voraussetzung für die Ausstellung der Briefwahlunterlagen ist die Wahlberechtigung. Zugelassen zur Landtagswahl sind alle deutschen Staatsbürger, die am 18. Januar das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 18. Oktober 2008, in Hessen mit Hauptwohnung gemeldet sind. Nichtdeutsche EU-Bürger dürfen zur Landtagswahl nicht wählen.
Von der Wahlbehörde wird darauf verwiesen, dass der Bürgersaal des Rathauses vom 29. Dezember 2008 bis 16. Januar 2009 als Briefwahlbüro zur Verfügung steht. Die Öffnungszeiten sind montags, dienstags und donnerstags von 9:00 Uhr bis 16:00 Uhr, mittwochs von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr, freitags von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr, samstags von 9:00 Uhr bis 12:00 Uhr.
Wegen der Kürze der Vorbereitungszeit ist das Briefwahlbüro auch ausnahmsweise an Silvester, 31. Dezember, von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr geöffnet. Auch die Bürgerbüros in den Stadtteilen nehmen voraussichtlich ab Montag, 29. Dezember, zu den dort üblichen Öffnungszeiten Briefwahlanträge entgegen.
„Die Stadt Kassel wird auf der Grundlage der Gesetze alles unternehmen, um allen Wahlberechtigten in Kassel trotz der verkürzten Fristen die Stimmabgabe zu ermöglichen. Deshalb wurden das Personal im Briefwahlbüro aufgestockt und die Öffnungszeiten erweitert“, erklärte Kreiswahlleiter Joachim Ebel.
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