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documenta-Stadt Kassel

Eisenbahnweg: Erfolg für die Stadt

13. Juli 2009. In dem Verwaltungsstreitverfahren wegen der Heranziehung zu Erschließungsbeiträgen für den Eisenbahnweg hat die Stadt Kassel einen Erfolg erreicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat nämlich, so ein Sprecher der Stadt, die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes über die Nichtzulassung der Revision gegen sein Urteil vom November vergangenen Jahres aufgehoben und die Revision zugelassen.

In dem Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes werde die Beschwerde der Stadt als zulässig und begründet bezeichnet, erklärte der Stadtsprecher. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung sei die Revision zuzulassen. Sie könne dem Bundesverwaltungsgericht Gelegenheit zur Klärung der Frage der Verteilung des Erschließungsaufwandes auch auf gemeindegebietsfremde Grundstücke und der Möglichkeit der Heranziehung der Eigentümer solcher Grundstücke geben.

Der Sprecher der Stadt begrüßte den Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts, werde doch Rechtsklarheit durch das zu erwartende Urteil in der Frage der Verteilung des Erschließungsaufwandes auf gemeindegebietsfremde Grundstücke erreicht.



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