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documenta-Stadt Kassel

Alkoholverbot: Stadt Kassel äußert sich zu der aktuellen Gerichtsentscheidung

29. Juli 2009. Die Stadt Kassel hat von der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes Baden-Württemberg, das Alkoholverbot in Freiburg aufzuheben, aus der Presse erfahren. „Bevor das Gericht die Entscheidung nicht abgesetzt hat und sie im vollen Wortlaut vorliegt, kann noch keine Stellungnahme dazu erfolgen“, sagte Pressesprecherin Petra Bohnenkamp.

Dennoch sehe die Stadt das Alkoholverbot in Kassel durch diese Entscheidung als nicht gefährdet an. Die Situationen in Freiburg und in Kassel seien nicht vergleichbar. Während Freiburg das Verbot durch eine Polizeiverordnung erlassen habe, wurde das Alkoholverbot in Kassel durch eine Allgemeinverfügung angeordnet, mit der Einzelfallentscheidungen hinsichtlich der Plätze getroffen wurden.

Das Alkoholverbot in Kassel sei mit einer begrenzten Laufzeit bis 31. Dezember 2009 versehen. Es sei nur eine von mehreren Maßnahmen, zum Beispiel auch präventiven, mit denen Problemen begegnet werden soll, die vom Alkoholkonsum auf öffentlichen Plätzen ausgehen können.



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