03. September 2009.
Vorwürfe, nach denen die Stadt Kassel auf Kosten seelisch behinderter Kinder sparen würde, hat Stadträtin und Jugenddezernentin Anne Janz am Donnerstag im städtischen Pressedienst zurückgewiesen. „Mit der Berichterstattung in der HNA-Ausgabe vom 31. August wird der Eindruck erweckt, dass Entscheidungen über bestimmte Sozialleistungen des Jugendamtes eher unter finanz- als unter fachlichen Aspekten getroffen werden. Das ist nicht der Fall“, stellte Stadträtin Janz klar. Hintergrund ist die Kostenübernahme für Schulassistenzen nach §35 a SGB VIII, die zum Schuljahreswechsel in neun Fällen vom Kasseler Jugendamt eingestellt wurde.
Die Stadt Kassel zahle in diesem Jahr rund 35 Millionen Euro für Erziehungshilfen. Wichtige Grundsätze bei der Gewährung dieser Hilfen seien, dass sich Art und Umfang nach dem Bedarf im Einzelfall richte, dass Eltern und Minderjährige bei der Auswahl der Hilfe zu beteiligen seien und dass über eine regelmäßige Hilfeplanung auch geprüft werde, ob die gewählte Hilfeart weiterhin notwendig und geeignet sei, so die Jugenddezernentin weiter. „Seelisch behinderten Kindern wird die Hilfe gewährt, die geeignet ist und die ihre Entwicklung positiv fördert“, bekräftigte Anne Janz. Auch die Eltern würden mit der Situation nicht allein gelassen.
Die Schulassistenz sei nur eine mögliche Hilfeform unter vielen therapeutischen und unterstützenden Angeboten. Sie solle die soziale Teilhabe und die Integration der Kinder in der Schule fördern. Ob eine Schulassistenz die geeignete Hilfe sei, müsse in jedem Einzelfall regelmäßig überprüft werden. „Bei den beendeten Hilfen handelt es sich überwiegend um Fälle, wo sich die soziale Teilhabe deutlich verbessert hat oder wo aufgrund der Gesamtbetrachtung der Situation des Kindes davon auszugehen ist, dass die Schulassistenz nicht mehr die geeignete Hilfe ist,“ erklärte die Stadträtin abschließend. In Kooperation mit Schulen, dem Staatlichen Schulamt und weiteren Diensten setze das Jugendamt der Stadt Kassel seine speziellen Fördermöglichkeiten ein, damit Kinder möglichst wohnortnah die Regelschule besuchen zu könnten.
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