16. Februar 2011.
Die Wahlbenachrichtigungen für den am 27. März stattfindenden "Wahlmarathon" – die Kommunal- und Oberbürgermeister-Direktwahl sowie die Volksabstimmung - werden ab 21. Februar im Kasseler Stadtgebiet zugestellt. Dies teilte Wahlleiter Hans-Jochem Weikert im städtischen Pressedienst mit. Aufgrund der verschiedenen Wahlen haben die Benachrichtigungen in diesem Jahr ein deutlich größeres Format als üblich; statt einer Karte wird ein DIN A4-Schreiben versandt.
Weikert weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass sich die Zustellung der Wahlbenachrichtigungen über zwei Wochen erstrecken kann, und dass die Benachrichtigung möglicherweise nicht allen Bewohnern einer Anschrift bzw. allen Mitgliedern einer Familie am gleichen Tag zugeht.
Wer allerdings bis Freitag, 4. März, noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe, sollte sich bei der Wahlbehörde – das heißt im Briefwahlbüro der Stadt Kassel im Bürgersaal des Rathauses oder telefonisch unter 0561 / 787 8510 - bis spätestens 10. März erkundigen, ob er im Wählerverzeichnis eingetragen ist und sich gegebenenfalls nachtragen lassen. Wer diese Frist versäumt, läuft Gefahr, sein Stimmrecht zu verlieren.
Die Wahlbenachrichtigungskarten informieren über das jeweilige Wahllokal und darüber, ob das Wahllokal behindertengerecht erreichbar ist. Sollte das zuständige Wahllokal für gehbehinderte Personen nicht barrierefrei erreichbar sein, wird empfohlen, sich durch Briefwahl zu beteiligen. Daneben ist es im Vorfeld der Wahl möglich, einen Wahlschein zu beantragen, mit dem am Wahlsonntag in jedem barrierefrei zugänglichen Wahllokal im jeweiligen Stadtteil gewählt werden kann. Die Wahl in einem anderen Stadtteil ist leider nicht möglich, weil dort nur Stimmzettel für den jeweiligen Ortsbeirat vorliegen.
Abschließend machte Weikert schon jetzt darauf aufmerksam, dass das Wählerverzeichnis in der Zeit vom 7. bis 11. März im Bürgersaal des Rathauses zur Einsichtnahme ausliegt.
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