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documenta-Stadt Kassel

Zentgrafenstraße 180: Rechtsauffassung der Stadt bestätigt

01. März 2011. Die Rechtsauffassung der Stadt Kassel in Sachen Zentgrafenstraße 180 hat jetzt das Verwaltungsgericht Kassel bestätigt. Wie Stadtrat Dr. Joachim Lohse heute im städtischen Pressedienst mitteilte, hat das Gericht der Stadt Kassel Recht gegeben, für das Gebäude Zentgrafenstraße 180 die Nutzung als Einfamilienhaus mit 22 Zimmern und insgesamt fünf Stellplätzen zu genehmigen.

Bauverwaltung wie Rechtsamt begrüßten den Beschluss des Verwaltungsgerichts, da er Rechtssicherheit für die Definition von Wohnungen im derartigen Grenzfällen auch für zukünftige Entscheidungen schaffe, führte Dr. Lohse weiter aus.

Hintergrund des Streits waren im Laufe des vergangenen Sommers viele, zum Teil auch emotional geführte Diskussionen um die künftige Nutzung des Gebäudes Zentgrafenstraße 180. Im Rahmen dieser öffentlichen Diskussionen war der Verwaltung, insbesondere der Unteren Bauaufsichtsbehörde, immer wieder der Vorwurf gemacht worden, sie würde die ihr zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten nicht nutzen, um zu verhindern, dass das Gebäude in eine Vielzahl von Zimmern aufgeteilt und dann an sozial-problematische Randgruppen vermietet werde.

Gegen die im August 2010 erteilte Baugenehmigung hatte die evangelische Kirchengemeinde Kassel-Kirchditmold, ehemals Eigentümerin die Liegenschaft, Widerspruch erhoben und durch Vorlage eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Kassel die aufschiebende Wirkung dieses Widerspruchs anzuordnen versucht. Damit sollte die Inanspruchnahme der Baugenehmigung verhindert werden. Die evangelische Kirchengemeinde hatte in ihrer Antragsbegründung die Richtigkeit des Vorgehens der Bauaufsichtsbehörde in Frage gestellt und vorgetragen, dass es sich hier nicht um eine Wohnnutzung im rechtlich zulässigen Sinne handele, sondern dass durch die Anhäufung von Einzelzimmern in einem Gebäude der Gebietscharakter verändert werde. Die Bauaufsichtsbehörde hatte keinerlei Möglichkeit gesehen, die Baugenehmigung zu verweigern und hatte den Widerspruch der Kirchengemeinde zurückgewiesen. Mit Beschluss vom 18. Februar 2011 hat nun das Verwaltungsgericht Kassel den Antrag der evangelischen Kirchengemeinde abgelehnt. In der Begründung dieser Entscheidung habe das Verwaltungsgericht die Haltung der Bauaufsichtsbehörde der Stadt Kassel in vollem Umfang bestätigt, erklärte Stadtrat Dr. Lohse. „Allerdings wird die Stadt oft mit Erwartungen von Bürgerinnen und Bürgern konfrontiert, die sie gar nicht erfüllen kann. Denn häufig stehen ihr dazu keine rechtlichen Instrumente zur Verfügung.“ Insofern bestätigte das Verwaltungsgerichtsurteil die Qualität der Arbeiter unserer Verwaltung, meinte Dr. Lohse abschließend.

Gegen den Beschluss kann nun die evangelische Kirchengemeinde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde einlegen.



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