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documenta-Stadt Kassel

Seniorenbeirat für passgenauere Bedarfsplanung von Hausärzten

01. August 2011. Der Seniorenbeirat der Stadt Kassel begrüßt ausdrücklich, dass die Kassenärztliche Vereinigung Hessen (KVH) eine Reform der Bedarfsplanung für Hausärzte fordert und auch aus der Ärztegenossenschaft Doxs gute Argumente für eine größere Passgenauigkeit kommen. Vermutlich nicht nur für Kassel müsse deshalb eine gerechtere und ausreichende Neuverteilung der Ärzte und Arztpraxen auf die unterschiedlichen Wohngebiete greifen, bevor ein stärkerer Generationenwechsel in der Ärzteschaft erfolge, weil dieser die praktische Umsetzung erleichtere, meint der Vorsitzende des Beirats, Manfred Aul. Und der unschöne Begriff „Überalterung“ sei in diesem Zusammenhang eher auf die gesetzliche Bedarfsplanung aus den 1990-er Jahren als auf das zunehmende Durchschnittsalter der Ärzte anzuwenden. So könne sich der Wunsch nach Teilzeitarbeit bei jüngeren Ärzten und besonders Ärztinnen decken mit dem von Hausärzten, im fortgeschrittenen Alter nur noch einen Teil ihrer Patienten zu versorgen, und somit zu mehr Gemeinschaftspraxen führen.

Und um mehr junge Mediziner für den Arbeitsbereich der Hausärzte zu interessieren, sollten sie im Studium schon bei niedergelassenen Ärzten mehr Praktika absolvieren.

In einer Stadt wie Kassel müsse die Bevölkerung unabhängig von ihrem Wohnquartier und deren Sozialstruktur eine gleichermaßen ausreichende ärztliche Versorgung bekommen. Dazu reiche es nicht aus, die Stadt als einheitliches Planungsgebiet zu bewerten. Die Lebensbedingungen der jeweiligen Bewohner und die daraus folgenden Arbeitsbedingungen der Ärzte müssten kleinräumiger berücksichtigt werden, so der Seniorenbeirat. Ein Teil wertvoller Kriterien dafür wurden von der KVH und von Doxs benannt und in der HNA veröffentlicht. Zusätzliche, wie Erreichbarkeit der Arztpraxis mit öffentlichen Verkehrsmitteln, sprachliche Verständigung und kulturelle Besonderheiten, sozialmedizinische Kenntnisse über bestimmte Bevölkerungsgruppen oder auch eine Ansammlung älteren beziehungsweise pflegebedürftiger Menschen - besonders in Heimen - müssten auch in die Bewertung eingehen und fortgeschrieben werden, um mehr Versorgungsgerechtigkeit und eine gleichmäßigere Belastung und Entgeltung der Ärzte zu erreichen. Mit der Vorstellung, dass sich Ärzte mit privat versicherten Patienten eine „Ausgleichfinanzierung“ für unterbezahlte Kassenpatienten schaffen müssten, kann sich der Beirat allerdings nicht anfreunden. Diese laufe einer größeren Versorgungsgerechtigkeit geradezu entgegen.



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