10. Februar 2012. Auch wenn die gegenwärtigen Temperaturen daran zweifeln lassen, der Frühling steht bald vor der Tür und die Gehölze in den Gärten werden sich prächtig entwickeln und an Volumen zulegen.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt erinnert in diesem Zusammenhang die Grundstückseigentümer in der Stadt Kassel an ihre Pflicht, die Hecken, Büsche und Bäume so zu schneiden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen.
Durch einen entsprechenden Rückschnitt im Winter muss vermieden werden, dass die Pflanzen allzu schnell und weit in den Straßenraum hineinragen.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird auch weiterhin darauf achten, dass die Grundstückseigentümer ihrer Pflicht zum Gehölzschnitt, im Interesse ihrer Mitbürger, insbesondere aber der Kinderwagen- und Rollstuhlfahrer, nachkommen.
Für Fragen der Bürger steht Ralf Kanngießer unter der Telefonnummer 7 87-62 29 zur Verfügung.
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