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documenta-Stadt Kassel

Hundegesetz: Gesetzgeber jetzt gefordert

09. März 2012. Zur Frage der Hundeleinenlänge sieht Bürgermeister Jürgen Kaiser Handlungsbedarf. Dabei gehe es nicht nur um den „schwer vermittelbaren“ Unterschied zwischen den Regelungen der Stadt Kassel und des Landes Hessen. „Die anhaltende Diskussion um die Leinenlänge ist nur die Spitze des Eisberges. Im Interesse von Hunden und Haltern ist eine umfassende Regelung auf Landesebene erforderlich“, sagte er im städtischen Pressedienst.

Bürgermeister Kaiser, zugleich Dezernent für Ordnungs- und Tierschutzangelegenheiten, machte dabei deutlich, dass er ausdrücklich die aktuelle Gesetzesinitiative im Landesparlament zur Einführung eines Hessischen Hundegesetzes unterstützt.

Mit dem Entwurf der SPD-Landtagsfraktion, der sich an einem vergleichbarem Gesetz in Niedersachsen orientiert, soll die Verantwortung des Halters und die Erfordernis seiner Sachkompetenz im Umgang mit dem Tier in den Mittelpunkt gerückt werden. Im Interesse von Mensch und Tier sollen wirksame Regelungen eingeführt werden, die einen verantwortungslosen oder leichtsinnigen Umfang mit Hunden unterbinden.

Kaiser fasst die Inhalte zusammen: „Neben der praktischen und theoretischen Sachkundeprüfung für Hundehalter beinhaltet der Entwurf auch Regelungen für die Chip- und Registrierpflicht und regelt eine künftige Hundehalterhaftpflicht-Versicherung für Hundehaltern.“ Auch komme der Prävention von Beißvorfällen wichtige Bedeutung zu. Wo bisher eine bloße Gefahrenvermutung gelte, die sehr allgemein an bestimmte Hunderassen anknüpfe, solle künftig die individuelle Gefährlichkeit eines Tieres im Vordergrund stehen, die gegebenenfalls durch eine sogenannte „Wesensprüfung“ festgestellt werden müsse.

Kaiser hofft nach niedersächsischem Vorbild auf eine „fraktionsübergreifende“ Vernunft im Hessischen Landtag. Kaiser abschließend: „Eine solche umfassende Regelung würde dem Tierschutz und dem Sicherheitsbedürfnis der Öffentlichkeit gleichermaßen Rechnung tragen. Zum gesamten Themenspektrum des beabsichtigten Gesetzes liegen hinreichende Erfahrungen und statistische Auswertungen vor – sowohl von Verbänden als auch wissenschaftliche Untersuchungen. Jetzt ist der Gesetzgeber gefordert!“



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