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documenta-Stadt Kassel

Magistrat empfiehlt Bürgerbegehren „Rettet den Weinberg“ als unzulässig zurückzuweisen

13. August 2012. Das am 28. Juni 2012 bei der Stadt eingereichte Bürgerbegehren „Rettet den Weinberg, Kassel“ ist nach den Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung als unzulässig zu betrachten und zurückzuweisen. Dies hat jetzt der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung empfohlen, teilte Oberbürgermeister Bertram Hilgen im Anschluss an die Magistratssitzung am Montag im städtischen Pressedienst mit. Der entsprechende Beschluss werde dem Gremium nun zugeleitet.

Nach Auffassung des Magistrats verstoße das Bürgerbegehren gegen Vorschriften der Hessischen Gemeindeordnung, begründete OB Hilgen den Beschluss. Ein Bürgerbegehren, das sich gegen einen Beschluss der Gemeindevertretung richte, müsse innerhalb von acht Wochen nach Bekanntgabe des Beschlusses eingereicht werden. Diese Frist sei bezogen auf den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 7. Februar 2011 lange verstrichen.

Das Bürgerbegehren sei darüber hinaus auch unzulässig, da die Fragestellung und Begründung in keinem inneren Zusammenhang stünden, führte der Oberbürgermeister weiter aus. Die Begründung müsse nach dem Gesetz über die zu entscheidende Frage aufklären. Weiterhin mangelt es dem eingereichten Bürgerbegehren an einem den gesetzlichen Vorschriften der HGO entsprechenden Kostendeckungsvorschlag, so Hilgen abschließend.

Die Stadtverordnetenversammlung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am Montag, 27. August, über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens „Rettet den Weinberg, Kassel“ entscheiden.



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