04. März 2013. Das Bürgerbegehren „Stadtteilbibliotheken erhalten“ soll zu gelassen werden. Das empfiehlt der Kasseler Magistrat der Stadtverordnetenversammlung. Zuvor hatte die Stadtverwaltung geprüft, ob die rechtlichen Bedingungen für ein Bürgerbegehren erfüllt sind. Das Parlament tagt das nächste Mal am Montag, 18. März, und muss über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens entscheiden.
Der Magistrat empfiehlt dem Parlament des Weiteren, beim Konsolidierungsbeschluss vom 10. Dezember 2012 zu bleiben. Folgt das Parlament dieser Empfehlung, kommt es zu einem Bürgerentscheid. Dieser muss unverzüglich, spätestens aber sechs Monaten nach dem Beschluss des Parlaments über das Bürgerbegehren erfolgen. Der Magistrat empfiehlt dafür den Sonntag, 30. Juni. Dann würden die Kasseler Bürgerinnen und Bürger gefragt: „Sind Sie dafür, die Stadtteilbibliotheken in den Stadtteilen Fasanenhof, Kirchditmold und Wilhelmshöhe zu erhalten?“
Die Stadtverordnetenversammlung hatte am 10. Dezember 2012 beschlossen, die Entschuldungshilfe des Landes in Anspruch zu nehmen. Im Gegenzug hat sich die Stadt verpflichtet, ihren Haushalt bis zum Jahr 2018 in Ausgaben und Einnahmen auszugleichen. Eine Maßnahme, um den Haushalt zu konsolidieren, ist die Schließung der drei Stadtteilbibliotheken in Fasanenhof, Kirchditmold und Wilhelmshöhe. Dadurch sollen in den Jahren 2014 bis 2017 jeweils 360.000 Euro weniger ausgegeben werden.
Gegen diesen Beschluss der Stadtverordnetenversammlung haben Bürgerinnen und Bürger 7888 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gesammelt. Sie wollen die drei Stadtteilbibliotheken erhalten. Um die jährliche Einsparung in Höhe von 360.000 Euro auszugleichen, soll laut Vorschlag der Initiatoren des Bürgerbegehrens der Hebesatz für die von Unternehmen zu zahlende Gewerbesteuer erhöht werden.
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