21. August 2013. Die Wahlbenachrichtigungsbriefe für die am 22. September stattfindende Bundes- und Landtagswahl werden in Kassel bis zum 1. September zugestellt. Wer bis dahin keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, kann vom 2. bis 6. September im Bürgersaal des Rathauses das Wählerverzeichnis einsehen.
Wahlberechtigt für die Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsbürger, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland wohnen oder sich sonst gewöhnlich in Deutschland aufhalten und nicht durch richterlichen Beschluss vom Wahlrecht ausgeschlossen wurden. Für die Wahlberechtigung bei der Landtagswahl gelten die gleichen Voraussetzungen, nur dass die Wohnung oder der gewöhnliche Aufenthalt in Hessen bestehen muss. EU-Bürger sind zur Bundes- und Landtagswahl nicht wahlberechtigt. Wahlberechtigte, die diese Voraussetzungen erfüllen, wurden in das Kasseler Wählerverzeichnis für die Bundes- und Landtagswahl aufgenommen. Das Wählerverzeichnis und die Wahlbenachrichtigungsbriefe werden anhand der Daten aus dem Einwohnermelderegister erstellt.
Wer bis zum 1. September noch keinen Wahlbenachrichtigungsbrief erhalten hat, aber meint, wahlberechtigt zu sein, kann vom 2. bis 6. September im Bürgersaal des Rathauses das Wählerverzeichnis einsehen und prüfen, ob er eingetragen ist. Gegebenenfalls kann man Einspruch gegen das Wählerverzeichnis einlegen um zu erreichen, dass man noch in das Wählerverzeichnis eingetragen wird. Wer diese Frist versäumt, läuft Gefahr, am 22. September nicht wählen zu dürfen. Nach dem 6. September werden Personen nur noch dann in das Wählerverzeichnis aufgenommen, wenn ein Verschulden der Behörde vorliegt oder das Wahlrecht erst später, zum Beispiel durch Einbürgerung, erlangt wurde.
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