22. September 2013. Ein Karton mit 300 Stimmzetteln für den Landtags-Wahlkreis 3 Kassel-Stadt I ist versehentlich in ein Wahllokal im Wahlkreis 4 Kassel-Stadt II geliefert und dort ausgegeben worden. Der Karton war in der Druckerei falsch etikettiert worden. Der Fehler ist weder dem Wahlvorstand des Stimmbezirks 113 im Wahllokal im Friedrichsgymnasium , noch den Wählern beim Ausfüllen der Stimmzettel aufgefallen, berichtet Kassels Kreiswahlleiter Hans-Jochem Weikert am Sonntagabend.
Die Stimmzettel für beide Wahlkreise hatten unterschiedliche Farben: Im Wahlkreis 3 waren sie blau, im Wahlkreis 4 rosa. Im Friedrichsgymnasium hätten demnach rosa Stimmzettel verwendet werden müssen. Obwohl alle Wahlvorstände entsprechend geschult waren, ist dem Wahlvorstand dort nicht aufgefallen, dass in dem zuerst geöffneten Karton falsche - nämlich blaue - Stimmzettel sind. Erst als der Wahlvorstand am späten Vormittag den zweiten Karton öffnete, bemerkte er, dass die Stimmzettel darin rosa sind und sich von denen im ersten Karton unterscheiden.
Auch den Wählerinnen und Wählern ist nicht aufgefallen, dass sie einen Stimmzettel für einen anderen Wahlkreis ausfüllen und die Direktkandidaten auf ihrem Stimmzettel nicht die in ihrem Wahlkreis sind, berichtet Wahlleiter Weikert weiter. Vermutlich sind 299 falsche Stimmzettel genutzt worden. Laut Etikett waren in dem Karton 300 Stück, einen noch nicht genutzten Stimmzettel daraus hatte der Wahlvorstand sichergestellt, nachdem der Fehler aufgefallen war.
Unverzüglich setzte sich das Wahlamt der Stadt Kassel mit dem Landeswahlleiter in Verbindung. Mit diesem wurde abgestimmt:
Der Wahlvorstand im betroffenen Wahllokal muss am Abend über die Gültigkeit oder Ungültigkeit der Stimmzettel entscheiden. Am 26. September wird der Kreiswahlausschuss für die Stadt Kassel über die Gültigkeit der Wahl entscheiden, anschließend der Landeswahlleiter.
In § 33 Hessisches Wahlgesetz heißt es, dass Stimmen dann ungültig sind, wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist. Das trifft auf die mit den betroffenen Stimmzetteln abgegebenen Erststimmen zu. Denn mit dieser wird der Wahlkreiskandidat in einer Personenwahl gewählt. Es lässt sich nicht zweifelsfrei feststellen, welchen Kandidaten der Wähler auf dem für seinen Wahlkreis richtigen Stimmzettel angekreuzt hätte.
Die auf den 299 Stimmzetteln abgegebenen Zweitstimmen für die Landesliste einer Partei sind hingegen gültig.
Stadt Kassel
Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
Telefon: 0561 / 787-1231 oder 0561 / 787-1232
Telefax: 0561 / 787-87
E-Mail: presse@kassel.de
Pressesprecher Ingo Happel-Emrich
Pressesprecherin Petra Bohnenkamp
Kassel und die Region im Internet: www.kassel.de
Die Stadtverwaltung im Internet: www.stadt-kassel.de
Die Pressestelle der documenta-Stadt Kassel ist Mitglied bei www.presse-service.de. Dort können Sie auch Mitteilungen weiterer Pressestellen abonnieren, Ihr Interessenprofil verwalten oder sich ganz aus dem Verteiler löschen.