01. August 2014. Nach rund viereinhalb Monaten hat Oberbürgermeister Bertram Hilgen jetzt ein Antwortschreiben zum Thema „Sanierung der Stadtschleuse“ aus dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) erhalten. Kürzlich war das Ministerium vom OB-Büro an die noch ausstehende Beantwortung eines Briefs erinnert worden, in dem OB Hilgen am 17. März 2014 seiner Sorge um die Kasseler Stadtschleuse Ausdruck verliehen und einen in den Archiven der Stadt Kassel aufgefundenen Vertrag aus dem Jahr 1952 zur Unterhaltung der Schleuse durch den Bund vorgelegt hatte.
Deutlich wird aus dem verzögerten Schriftwechsel, dass die Stadt Kassel und die Bundesrepublik Deutschland als Eigentümerin der Stadtschleuse den Vertrag unterschiedlich auslegen. „Deshalb“ so OB Hilgen, „werde ich jetzt möglichst zeitnah alle Beteiligten und Unterstützer zu einem Gespräch einladen, um die weiteren Schritte zu erörtern. Dazu gehören Vertreter der wassersporttreibenden Vereine in Kassel, die Kasseler Bundestags- und Landtagsabgeordneten sowie die hessische Justizministerin und das hessische Wirtschaftsministerium. Das Thema ist hochrangig, denn die Fulda hat eine hohe Bedeutung als Naherholungsgebiet für die Menschen der Region und als wichtige Lebensader mit positiven Auswirkungen auf die Wirtschaft und den Tourismus.“
Hintergrund des geplanten Austauschs ist die Absicht des Bundes, die Kasseler Stadtschleuse zukünftig nicht mehr zu unterhalten und die damit drohende Schließung der Anlage. Im Zuge der Reform der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung sind die Fulda und die Oberweser von einem Wasserverkehrsweg zu einer „sonstigen Wasserstraße“ herabgestuft worden, der Bund sieht damit den Grund zum Erhalt der Schleuse als weggefallen an.
OB Hilgen beruft sich dagegen in seinem Schreiben auf den 1952 geschlossen Vertrag zwischen Stadt und Bund und die darin seinerzeit vertraglich festgelegten Unterhaltsverpflichtungen, die auch den Betrieb, die Bedienung und die Unterhaltung der neben der Wehranlage gelegenen Schifffahrtsschleuse umfassen.
In der jetzt im Rathaus eingetroffenen Antwort äußert der Parlamentarische Staatssekretär beim BMVI, Enak Ferlemann, dass der vorgelegte Vertrag aus dem Jahr 1952 nichts an den Planungen ändere. Eine Verpflichtung zum dauerhaften Betrieb der Schleuse lasse sich dem Vertrag aus Sicht des Ministeriums nicht entnehmen. Der Bund habe seinerzeit Betrieb und Unterhaltung der Schleuse in seine Zuständigkeit übernommen. „Das beinhaltet aber nicht mehr, als dass er sie nach den gleichen Maßstäben wie andere bundeseigene Anlagen auch verwaltet.“ Sollten aber die Stadt Kassel, das Land Hessen oder sonstige Dritte bereit sein, die Stadtschleuse Kassel in ihr Eigentum zu übernehmen, könne das BMVI einen Finanzierungsbeitrag leisten, der maximal die Hälfte der Gesamtinvestitionssumme betrage.
Bisher ist die Renovierung - der Einbau einer Betonkammer in die alte Schleuse – mit Kosten von sechs Millionen Euro kalkuliert.
Hintergrund: Die Wasser- und Schifffahrtsdirektion Hannover hat im Februar 1952 mit der Stadt Kassel einen Vertrag geschlossen. Mit diesem Vertrag wurden der Bundesrepublik Deutschland unentgeltlich diverse Grundstücke einschließlich der sich darauf befindlichen Gebäude und Anlagen sowie die Stadtschleuse selbst überlassen. Zur Abgeltung der Belastungen, der durch diesen Vertrag übernommenen Unterhaltsverpflichtungen für die Stadtschleuse, hat die Bundesrepublik von der Stadt Kassel damals 200.000 DM erhalten.
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