26. September 2014. Zur Erweiterung des belegungsgebundenen Wohnungsbestandes und zur Verlängerung von bestehenden Belegungsbindungen stellt das Land Hessen in festgelegten Fördergebieten Zuschüsse zum Erwerb von Belegungsrechten an Bestandswohnungen für die Zielgruppe des sozialen Mietwohnungsbaus bereit.
Die Zuschüsse in Höhe von 1,20 Euro pro Quadratmeter förderfähige Wohnfläche für die erstmalige Belegungsbindung multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten werden an die Hauseigentümer als Festbetrag ausgezahlt.
Die mindestens vier Bestandwohnungen müssen bestimmten Ausstattungsstandards entsprechen, zur Vermietung frei und ohne andere Belegungsbindungen sein.
Die Höhe der Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche berechnet sich nach der ortsüblichen Vergleichsmiete abzüglich des Förderbetrages.
Während der Dauer von zehn Jahren unterliegen die Wohnungen der Mietpreis- und Belegungsbindung und dürfen nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet werden.
Interessenten für die Förderung im Stadtgebiet Kassel können sich beim Bauverwaltungsamt der Stadt Kassel unter der Rufnummer 0561-787-6114 informieren.
Stadt Kassel
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