23. Januar 2015. Hecken, Büsche und Bäume müssen so geschnitten werden, dass sie nicht in den öffentlichen Verkehrsraum hineinwachsen. Darauf weist das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Kassel alle Grundstückseigentümer hin. Durch einen entsprechenden Rückschnitt jetzt im Winter wird vermieden, dass die Pflanzen in der Wachstumsperiode allzu schnell und weit in den Straßenraum und Gehwege hineinragen. Insbesondere wenn beim Rückschnitt der jährliche Zuwachs entsprechend berücksichtigt wird.
Das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt wird darauf achten, dass die Grundstückseigentü-mer ihrer Pflicht zum Gehölzschnitt ganzjährig nachkommen. Hecken, Büsche und Bäume zurückzuschneiden ist im Interesse aller Mitbürger, insbesondere aber im Interesse von Menschen, die einen Kin¬derwagen dabei haben, und im Interesse von Rollstuhlfahrern. Grundstückseigentümer, die der Aufforderung durch das Straßenverkehrs- und Tiefbauamt nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, müssen damit rechnen, dass die Stadt die Gehölze schneiden lässt und dies den Grundstückseigentümern in Rechnung stellt (kostenpflichtige Ersatzvornahme).
Für Fragen der Bürger steht Ralf Kanngießer unter der Telefonnummer 0561/787-6229 gerne zur Verfügung.
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