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Finkenherd und Bleichwiesen – Hunde an die Leine

Nach Zwischenfällen mit freilaufenden Hunden: Stadtverordnetenversammlung beschließt Anleinpflicht für Hunde in Naherholungsgebieten Finkenherd und Bleichwiesen.



09. Juni 2015. In den Naherholungsgebieten Finkenherd und Bleichwiesen im Stadtteil Wesertor müssen Hunde ab sofort angeleint werden. Dort ist es in der jüngeren Vergangenheit zu mehreren Zwischenfällen mit freilaufenden Hunden gekommen. Die Stadtverordnetenversammlung beschloss jetzt mehrheitlich eine Änderung der Kasseler Hundeverordnung (KHVO) und kam damit einem Wunsch des Ortsbeirates Wesertor nach, die Hundeverordnung um die zwei vorgenannten Bereiche zu ergänzen.

Bürgermeister und Ordnungsdezernent Jürgen Kaiser sagte dazu: „Wir haben uns am Finkenherd und an den Bleichwiesen ein Bild von der Situation gemacht. Dabei mussten wir feststellen, dass durchaus eine Gefahr für Menschen durch freilaufende Hunde gegeben ist. Um die öffentliche Sicherheit und Ordnung weiterhin zu gewährleisten, wird in diesen Gebieten eine Anleinpflicht angeordnet.“

Die Kasseler Hundeverordnung gilt seit dem 10. Dezember 2012. Hunde sind ab sofort auf 39 konkret bezeichneten Flächen an der Leine zu führen. Die detaillierte Liste ist im Serviceportal der Stadt Kassel einsehbar: http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/satzungen/067088/index.html. Die Verordnung ist befristet bis 31. Dezember 2016.

Verstöße gegen die Regelungen nach der Kasseler Hundeverordnung können mit einem Bußgeld bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

Rechtsgrundlage für den Erlass einer kommunalen Gefahrenabwehrverordnung ist die Hessische Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von Hunden vom 22. Januar 2003.

Informationen zur Hunde-Anleinpflicht und verschiedene Regelungen in der Stadt Kassel sind im Serviceportal der Stadt Kassel zu finden: http://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/035328/index.html.



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