13. Dezember 2016. Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer gestrigen Sitzung den Weg für eine Klage der Stadt Kassel gegen die DB Station&Service AG frei gemacht. In diesem Rechtsstreit geht es um die Erfüllung einer im April 2007 geschlossenen Vereinbarung. Mit der Klage soll festgestellt werden, dass der DB Station&Service AG die Verkehrssicherungspflicht für den Vorplatz des Kulturbahnhofs obliegt und sie zur Übernahme der Kosten für die Erhaltung, Erneuerung, Instandhaltung einschließlich Wartung, Inspektion und Instandsetzung sowie die Betriebskosten der Fläche einschließlich der Beleuchtung verpflichtet ist.
Zum Hintergrund: Im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens für die Umgestaltung der Eingangszone des Kulturbahnhofs Kassel, an dem die DB Station&Service AG als Mitglied des Preisgerichts mitgewirkt hat, ist der Entwurf eines Berliner Architekturbüros umgesetzt worden. Im Rahmen der Umsetzung hat die DB Station&Service AG darauf bestanden, dass nur ein von der Deutschen Bahn zertifiziertes Planungsbüro die Beleuchtungsplanung erstellen darf. Diese Planung wurde vom Eisenbahnbundesamt im Jahr 2008 genehmigt.
Nach Fertigstellung verweigerte die Bahn die Abnahme der Beleuchtungsanlage und damit zusammenhängend die 2007 vertraglich eingegangenen Verpflichtungen mit dem Hinweis, dass der Bahnhofsvorplatz nicht gleichmäßig ausgeleuchtet sei. Dem widerspricht die Stadt: Die Ausführung entspreche den Wettbewerbsvorgaben, die reinen Laufstrecken mit Blindenleitsystem auf dem Platz auszuleuchten und eine innere Fläche für Veranstaltungen freizuhalten. Da jahrelange Bemühungen, einen Konsens zu erzielen, unter anderem an häufigen Wechseln an der Spitze des Bahnhofsmanagements scheiterten und davon auszugehen ist, dass die DB Station&Service AG auch künftig ihre Verpflichtungen nicht anerkennen wird, sieht sich die Stadt jetzt veranlasst, Klage zu erheben.
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