24. April 2017. Auf der Tulpen- und Rasenallee gilt demnächst wieder Tempo 50 als zulässige Höchstgeschwindigkeit. Dies gilt für den Abschnitt zwischen Gewächshaus und Ortseingang Kassel-Harleshausen. Im Bereich des Schlosshotels gilt weiterhin Tempo 30 als zulässige Höchstgeschwindigkeit.
Bislang durfte auf der Landesstraße zwischen Gewächshaus und Ortseingang mit maximal 30 Stundenkilometern gefahren werden. Grund dafür war, dass dieser Streckenabschnitt mehrfach als sogenannter Unfallschwerpunkt gemeldet worden war. Seitdem die Tulpenallee umgestaltet wurde, liegt kein Unfallschwerpunkt mehr vor. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit weiterhin auf 30 km/h reduziert zu lassen, wäre nicht angemessen.
Die Entscheidung, die zulässige Geschwindigkeit auf Tempo 50 zu erhöhen, erfolgte in Abstimmung mit der Polizei und Hessen Mobil. Schneller als 50 Km/h darf dort nicht gefahren werden, weil die Straße eine starke Kurvigkeit und teilweise ein starkes Gefälle aufweist. Auch das touristisch bedeutende Ziel „Bergpark Wilhelmshöhe“ entlang der Straße und die Sicherheit der Besucher ist ein Grund, die Geschwindigkeit in diesem Bereich zu drosseln.
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