Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erhalten Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie deren voraussichtliche Auswirkungen zu informieren und sich mit Anregungen und Hinweisen in das Planverfahren einzubringen.
Den Bürgerinnen und Bürgern wird nun gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern.
Der Frühling steht vor der Tür – und damit beginnt auch wieder die Gartensaison.
Die Stadt Hemer bietet das Projekt Spielstraße auf Zeit auch in diesem Jahr von April bis Oktober kostenlos an.
Stadt Hemer
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