Den Bürgerinnen und Bürgern wird nun gem. § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig die Gelegenheit gegeben, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planungen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen zu informieren und diese zu erörtern.
Für die Vorbereitung der Parkplatzsanierung müssen zwei Linden gefällt werden.Für die Vorbereitung der Parkplatzsanierung müssen zwei Linden gefällt werden.
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