Meldungsdatum: 26.10.2018
Kinder haben seit dem 01.08.2013 mit Vollendung des ersten Lebensjahres einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz in einer Kindertagesein-richtung bzw. in der Kindertagespflege. Als Eltern müssen Sie sich entscheiden, ab welchem Zeitpunkt Sie Ihr Kind
a) in einer Kindertageseinrichtung (Kita) oder
b) in der Kindertagespflege
betreuen lassen möchten.
a) Betreuung in einer Kindertageseinrichtung
Wenn Sie eine Betreuung in einer Kindertageseinrichtung im kommenden Kita-Jahr 2019/2020 (01.08.2019 - 31.07.2020) wünschen, sollten Sie ab sofort über das webbasierte Elternportal „Little Bird“ Ihre Betreuungsanfrage/n stellen. Dieses bietet die Möglichkeit, sich bequem und schnell von zu Hause aus über alle Kindertageseinrichtungen in der Stadt Borken, deren pädagogisches Konzept, Öffnungszeiten etc. zu informieren, um danach vom Computer, mit dem Tablet oder Smartphone Ihre Betreuungsanfrage/n zu stellen.
Über den Link www.little-bird.de/borken gelangen Sie zur Online-Suche und -Anmeldung.
Nach einer kostenfreien Registrierung melden Sie Ihr Kind bei bis zu drei Kindertageseinrichtungen parallel an. So wird Ihr Zeitaufwand minimiert und das aufwändige Ausfüllen von Formularen bleibt Ihnen erspart. Ihre Betreuungsanfrage wird von den jeweiligen Einrichtungen geprüft und Ihnen danach gegebenenfalls ein Betreuungsangebot unterbreitet. In einer bestimmten Frist haben Sie dann die Möglichkeit, das Angebot anzunehmen oder abzulehnen. Weitere Informationen können Sie der Anleitung unter www.little-bird.de/pdf/Portalanleitung_LITTLE_BIRD.pdf entnehmen.
Bitte nehmen Sie Ihre Vormerkungen für das Kita-Jahr 2019/2020 (01.08.2019-31.07.2020) bis spätestens zum 16.11.2018 wie oben beschrieben vor!
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, Ihr Kind persönlich in der Zeit vom 09.11.2018 - 16.11.2018 (Anmeldezeitraum) in der gewünschten Kindertageseinrichtung vor Ort anzumelden.
Für Rückfragen zum Programm „Little Bird“ steht Ihnen Frau Vornholt (Tel.: 02861/939-377) zur Verfügung. Bei allgemeinen Fragen zur Betreuung in einer Kindertageseinrichtung wenden Sie sich bitte an Herrn Schoppen (Tel.: 02861/939-280).
b) Betreuung in der Kindertagespflege
Sie haben für bis zu dreijährige Kinder die Wahl, ob Sie Ihr Kind in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege betreuen lassen möchten. Wenn Sie eine Betreuung in der Kindertagespflege im kommenden Kita-Jahr 2019/2020 (01.08.2019 - 31.07.2020) wünschen, wenden Sie sich bitte an die städtischen Fachberaterinnen:
Kosten für die Betreuung bzw. Elternbeitrag für Kindertageseinrichtungen und -pflege
Für die Betreuung der Kinder erheben wir gemäß unserer Satzung (s. a. www.borken.de) Elternbeiträge. Im Hinblick auf evtl. Schließzeiten der Kindertageseinrichtungen in den Ferien möchte ich darauf hinweisen, dass auch in den Schließzeiten Betriebskosten anfallen. Die Betriebs-/Betreuungskosten werden durch einen Elternbeitrag als monatlichen Beitrag zu den Jahresbetriebskosten mitfinanziert, weshalb auch während evtl. Schließzeiten ein Elternbeitrag zu zahlen ist. Für Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung gilt, dass das Land NRW den Elternbeitrag übernimmt. Die Eltern zahlen dann keinen Elternbeitrag an das Jugendamt. Diese gilt auch für Geschwisterkinder dieser Kinder, die in Kindertages-einrichtungen oder Kindertagespflege betreut werden.
Stadt Borken
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