Kreis Steinfurt/Hörstel. Die Bezirksregierung Münster beabsichtigt, das im Kreis Steinfurt liegende Naturschutzgebiet „Steinbruch Gravenhorst“ erneut als Schutzgebiet auszuweisen. Die bisherige Naturschutzgebietsverordnung ist am 4. April ausgelaufen.
Das Naturschutzgebiet umfasst circa 25 Hektar. Es handelt sich um einen ehemaligen Sandsteinbruch, in dem sich seit seiner Stilllegung 1968 ein Biotopmosaik aus Eichen-Birkenmischwäldern, lückigen Kiefernmischwäldern, Tümpeln, feuchten Pionierfluren sowie trockenen und feuchten Zwergstrauchheiden entwickelt hat. Das Naturschutzgebiet schließt auch die an den Steinbruch angrenzenden Bereiche ein. Auf einer Fläche im Nordwesten des Steinbruchs, auf der sich bis zum Jahr 2004 noch Betriebsgebäude befanden, ist nach deren Rückbau ein durch Quellwasser gespeister Flachwassersee entstanden.
Der seit etwa 50 Jahren der natürlichen Entwicklung überlassene „Steinbruch Gravenhorst“ hat sich, aufgrund des entstandenen Reichtums an unterschiedlichen Biotopen und insbesondere aufgrund der noch offenen, nährstoffarmen Bereiche sowie der Wasser- und Sumpfflächen, zu einem wichtigen Refugium für gefährdete Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Wertgebend für das Naturschutzgebiet sind die kleinflächigen feuchten und trockenen Heideflächen mit Besen- und Glockenheide, die mageren Grünländer, die Rohbodenflächen mit ihren extremen Temperaturunterschieden bei Sonneneinstrahlung, die nährstoffarmen Flachwasserbereiche und die teils offenen Felswände.
Der Entwurf der neuen Verordnung sowie die dazugehörigen Kartenunterlagen liegen in der Zeit vom 21. November bis zum 20. Dezember bei der Stadtverwaltung Hörstel, Raum 2.17, sowie beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt in Steinfurt, Raum 522, zur Einsicht aus. Während der Auslegungszeit können Eigentümerinnen und Eigentümer sowie sonstige Berechtigte Bedenken und Anregungen schriftlich oder persönlich bei der Stadt Hörstel und beim Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt vorbringen.
Die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung erfolgte am 13. November im Amtsblatt des Kreises Steinfurt. Ab dem Zeitpunkt der Bekanntmachung gilt ein Veränderungsverbot nach dem Landesnaturschutzgesetz NRW.
Für weitere Informationen steht Jutta Stöppler vom Umwelt- und Planungsamt des Kreises Steinfurt unter der Telefonnummer 0 25 51 / 69 14 95 zur Verfügung.