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Pressemitteilung der Stadt Iserlohn vom 21.11.2018


Neue Verkehrsregelung an der Görresstraße / Ulrich-Fuststraße

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Wie schon mehrfach im Verkehrsausschuss diskutiert, gab es in der Vergangenheit  immer wieder Beschwerden über die Verkehrssituation im Bereich der Ziegel- und der Görresstraße: Häufig würden die Gehwege bei Gegenverkehr überfahren, das Geschwindigkeitsniveau und der Durchgangsverkehr seien zu hoch.

Nachdem letztes Jahr eine Anwohnerbefragung durchgeführt wurde, deren Auswertung kein eindeutiges Votum für eine der vorgeschlagenen Maßnahmen ergeben hatte, wurde die Verwaltung beauftragt, am Knotenpunkt Görresstraße / Ulrich-Fust-Straße das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) aufzustellen. Die Einrichtung dieser „unechten“ Einbahnstraße soll für einen Probezeitraum von sechs Monaten erfolgen. Vor und nach der Einrichtung ist eine Verkehrszählung durchzuführen. Außerdem sollen im Hinblick auf die neue Verkehrsregelung die Anwohner erneut befragt werden.

Die Verkehrszählung, die Erkenntnisse über den aktuellen Stand geben soll,  hat  zwischenzeitlich stattgefunden. In der kommenden Woche wird nun die neue Verkehrsregelung umgesetzt: Dafür wird am Knotenpunkt Görresstraße / Ulrich-Fust-Straße (Höhe Hausnummer 18) das Verkehrszeichen 267 (Verbot der Einfahrt) aufgestellt. Dies bedeutet, dass die Autofahrer, die aus Richtung Goethestraße in die Görresstraße einfahren, nicht mehr bis zur Ziegelstraße und dann weiter auf die Seilerseestraße durchfahren, sondern nur noch links in den Seilerblick einbiegen können. Auch von der Ulrich-Fust-Straße ist ein Linksabbiegen in die Görresstraße nicht mehr möglich. Hier kann nur noch nach rechts abgebogen werden.

Autofahrer, die sich auf der Görresstraße zwischen den Einmündungen Seilerblick und Ziegelstraße befinden, können dieses Teilstück in beide Richtungen befahren. Die Einbahnstraßenregelung der Görresstraße ab Kreuzung Schleddenhofer Weg bis zur Einmündung der Ziegelstraße bleibt bestehen.

Um optisch auf die neue Verkehrsregelung aufmerksam zu machen, wird der „Papppolizist“ aufgestellt.

Die Probephase läuft bis Ende Mai 2019. Zwischenzeitlich wird es erneut eine Verkehrszählung und zum Ende der Probephase eine weitere Anwohnerbefragung geben.

 



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