Presseinformationen der Landeshauptstadt Magdeburg
 

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Magdeburg, 13. Dezember 2018
Städtebauförderung geht weiter
Anmeldungen bis zum 31.01.2019 beim Stadtplanungsamt

Auch im Jahr 2020 können für Projekte in Magdeburg wieder Städtebaufördermittel in Anspruch genommen werden. Das Stadtplanungsamt nimmt bis zum 31. Januar 2019 Fördermittelanträge für die Programme „Stadtumbau Ost – Aufwertung und Rückbau“, „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, „Soziale Stadt“ und „Städtebaulicher Denkmalschutz“ entgegen.

 

Im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung für die „Aufwertung von Stadtteilen/ Stadtquartieren – Stadtumbau Ost“ in folgenden Gebieten möglich:

 

Altstadt                        Ansprechpartnerin: Frau Jäger                     0391 / 540 5366

Südost (Fermersleben, Salbke, Westerhüsen)

                                    Ansprechpartner: Herr Ardalan                     0391 / 540 5148

Südost (Buckau)        Ansprechpartnerin: Frau Hartkopf                0391 / 540 5364

Neustadt                     Ansprechpartnerin: Frau Digonis                  0391 / 540 5370

Sudenburg                  Ansprechpartnerin: Frau Petzold                  0391 / 540 5374

Cracau/Werder/Brückfeld

                                    Ansprechpartnerin: Frau Jäger                     0391 / 540 5366

sowie für wichtige Einzelmaßnahmen in den Fördergebieten Leipziger Straße, Stadtfeld, Reform, Neu Olvenstedt und Nord (Kannenstieg/Neustädter See).

 

Im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung für den „Abriss/Rückbau – Stadtumbau Ost“ in folgenden Gebieten möglich:

Neu Olvenstedt          Ansprechpartner: Herr Ardalan                     0391 / 540 5148

Neu Reform               Ansprechpartner: Herr Sendt                        0391 / 540 5365

Neustadt                     Ansprechpartnerin: Frau Digonis                  0391 / 540 5370

sowie für wichtige Einzelmaßnahmen aus den Fördergebietskulissen Sudenburg und Nord.

 

Für die Antragstellung im Förderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:

Neustadt                     Ansprechpartnerin: Frau Digonis                  0391 / 540 5370

Stadtfeld                     Ansprechpartner: Herr Sendt                        0391 / 540 5365

Sudenburg                  Ansprechpartnerin: Frau Petzold                  0391 / 540 5374

 

Für die Antragstellung im Förderprogramm „Soziale Stadt“ im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung in folgenden Gebieten möglich:

Neustadt                     Ansprechpartnerin: Frau Digonis                  0391 / 540 5370

Südost                        Ansprechpartner: Herr Ardalan                     0391 / 540 5148

Kannenstieg/Neustädter See

                                    Ansprechpartner: Frau Bugiel                       0391 / 540 5295

 

Für die Antragstellung im Förderprogramm „Städtebaulicher Denkmalschutz“ im Programmjahr 2020 ist die Antragstellung in folgendem Gebiet möglich:

Erhaltungssatzungsgebiet „Siedlung Reform“

                                    Ansprechpartner: Herr Sendt                        0391 / 540 5365

(vorbehaltlich der Bestätigung der Fördergebietskulisse durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt)

 

Grundlage bildet die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen der städtebaulichen Erneuerung in Sachsen-Anhalt – StäBauFRL gemäß dem Runderlass des Ministeriums für Landesentwicklung und Verkehr vom 25. November 2014.

 

Die Antragsformulare und die Richtlinie sind bei den o.g. Bearbeitern oder unter www.magdeburg.de/Start/Bürger-Stadt/Verwaltung-Service/Bürgerservice/Formulardepot erhältlich.

 

Wenn die Frist der Antragstellung nicht eingehalten wird, ist eine Aufnahme in das Programmjahr 2020 nicht möglich. Eine Förderung kann bei Aufnahme in die Bewilligung frühestens im Jahr 2021 erfolgen. Ein vorzeitiger Maßnahmebeginn wirkt sich förderschädlich aus. Bei Förderung sind die Allgemeinen Nebenbestimmungen zu Projektförderungen (ANBestP) des Landes zu beachten, insbesondere zur Vergabe von Bauleistungen.



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