Meldungsdatum: 20.02.2019
Im Bürgerbüro des Finanzamtes Borken werden keine Belege zur Steuererklärung mehr durchgesehen, da mittlerweile die Belegvorlagepflicht durch die Belegvorhaltepflicht ersetzt wurde. Das bedeutet, dass keine Belege mehr der Steuererklärung beigefügt werden müssen, sondern nur noch aufgrund von maschinellen Prüfhinweisen angefordert und geprüft werden, so die Finanzbehörde.
Daher werden ab 2019 auch keine Sprechtage mehr im Rathaus der Stadt Bocholt angeboten. Gleichzeitig wird die elektronische Abgabe der Steuererklärung empfohlen, die auch schon in stark zunehmendem Maße von den Bürgern genutzt wird. Erläuterungen hierzu unter www.elster.de/eportal/start .
Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de
Sämtliche Texte und Fotos können unter Angabe der Quelle frei veröffentlicht werden, Belegexemplare sind willkommen.
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