Landeshauptstadt prüft Staffelung der neuen Kostenbeiträge – Softwareumstellung notwendig
Neues KiFöG tritt am 1. Januar in Kraft
Das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg ermittelt derzeit, wie die neue Staffelung der Kostenbeiträge für die Kinderbetreuung aussehen wird. Grund sind die aktuellen Änderungen des Kinderförderungsgesetzes (KiFöG) des Landes Sachsen-Anhalt, die ab dem 1. Januar 2019 gelten und für die eine Software-Umstellung erforderlich ist.
Das geänderte KiFöG sieht vor, dass ab dem 1. Januar 2019 bei gleichzeitiger Betreuung nur noch für das älteste Kindergartenkind die Betreuung bezahlt werden muss. Die Regelung gilt nicht für Hortkinder. Die Landeshauptstadt Magdeburg hält jedoch an ihrer Regelung fest, dass – wie bereits jetzt schon – Mehrkindfamilien von der Staffelung aufgrund der Kostenbeitragssatzung der Landeshauptstadt profitieren und Familien mit Kita- und Hortkindern nicht wesentlich schlechter gestellt werden.
Welche Variante für die Familie die günstigere ist, ermittelt das Jugendamt der Landeshauptstadt Magdeburg. Hierfür macht sich die Umstellung der Software erforderlich, die voraussichtlich im Januar 2019 abgeschlossen sein wird. Im Anschluss erhalten dann alle Beitragspflichtigen ihren neuen Kostenbeitragsbescheid. Mögliche Änderungen des Kostenbeitrages sind dem neuen Bescheid zu entnehmen.
Die bisherigen Lastschriftmandate behalten ihre Gültigkeit. Die Kostenbeiträge werden entsprechend der neuen Bescheide zu den aufgeführten Fälligkeiten eingezogen. Einzahlungen über Daueraufträge bei den Banken müssen durch den Zahlungspflichtigen entsprechend des neuen Kostenbeitragsbescheides geändert werden. Die Rückerstattung von möglicherweise zu viel gezahlten Beiträgen erfolgt dann im Februar 2019.
Das neue KiFöG war erst am 23. November verabschiedet worden. Die Bekanntmachung und damit die Rechtwirksamkeit erfolgten jedoch erst vor einigen Tagen. Deshalb konnten die Kostenbescheide nicht mehr rechtzeitig zum Jahreswechsel angepasst werden.
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