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„Es muss mit rechten Dingen zugehen“ – Jahresrückblick, Teil 3


Zentrale Vergabestelle des Landkreises achtet auf gesetzestreue Auftragsvergaben
31. Dezember 2018

Die Vergabe von öffentlichen Aufträgen an Unternehmen ist kompliziert. Und allgemein ein sensibles Thema. „Vereinfacht gesagt: Es muss mit rechten Dingen zugehen“, schreibt Landrat Matthias Groote im Jahresbericht 2018 des Landkreises Leer. Dabei gibt es viele Vorschriften zu beachten. Beim Landkreis Leer ist dies vor allem Aufgabe der Zentralen Vergabestelle (ZVS).

Zwei Personen, eine davon ein Jurist, beackern das Feld des Beschaffungswesens beim Landkreis. Sie wickelten im abgelaufenen Jahr rund 200 Vergabeverfahren über Bau-, Liefer- und Dienstleistungsverträge ab - sei es Straßenbau, Schulsanierung oder Software.

Die Vergabe richtet sich nach allgemeinen Grundsätzen des Vergaberechts, die sich im Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz widerspiegeln. Es gelten der Wettbewerbsgrundsatz (es müssen mehrere Anbieter da sein) und das Transparenzgebot. Der Staat, hier der Landkreis, muss beachten, dass alle Anbieter gleich behandelt und keiner diskriminiert wird; er muss mittelständische Interessen fördern zum Beispiel durch Losaufteilung; er darf nur fachkundige, leistungsfähige, zuverlässige und gesetzestreue Unternehmen berücksichtigen; und schließlich erhält gemäß dem Wirtschaftlichkeitsgrundsatz die Firma mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag.

Ein Rückblick: 2014 mussten öffentliche Verwaltungen neues Recht für den öffentlichen Einkauf umsetzen. Verstöße gegen das Vergaberecht können Ansprüche auf Schadensersatz oder - in Zuwendungsfällen (Korruption) – dazu führen, dass Fördermittel zurückgefordert werden.

Aufgabe der ZVS ist, auf eine korrekte Vergabe zu achten. Dazu berät sie die eigene Verwaltung und die Gemeinden und lädt zu Fortbildungen ein. Steht eine Ausschreibung an, sollen sich die Ämter auf die Beschreibung und die Fachfragen der benötigten Leistung konzentrieren. Die ZVS kümmert sich um die Verträge.

Im Oktober 2018 hat sie die elektronische Vergabe eingeführt. Sie gilt für EU-weite Ausschreibungen und - mit Einführung der Unterschwellenvergabeordnung für kleine Aufträge - bald auch für nationale Vergaben. Neu ist, dass das gesamte Vergabeverfahren, das heißt von der Ausschreibungsveröffentlichung über die Kommunikation mit Unternehmen bis hin zur Angebotsabgabe, online über das Vergabeportal „vergabe.Niedersachsen“ abläuft.

Über die rechtlichen und technischen Neuerungen der eVergabe informierte der Landkreis im Juni rund 200 Firmen im Maritimen Kompetenzzentrum. Die ZVS zeigte, wie Firmen ihr Angebot künftig bei „vergabe.Niedersachsen“ hochladen können.

Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

Gruppenfoto E-Vergabe im Mariko Leer

Landrat Matthias Groote (von links), Karina Schröder (HWK Aurich), Michael Tischner (IHK Emden), Immo Ruchel, Markus Siebert, Harald Krebs, Thomas Dreesmann (alle vier Landkreis Leer), Arnd Helfer (IHK Oldenburg) und Alex Simon (IHK Emden).
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