09. Januar 2019.
Aufgrund einer Gesetzesänderung wird die Begleitung und Absicherung von Großraum- und Schwertransporten zukünftig überwiegend von privaten Begleitunternehmen übernommen. Ziel ist es, die Polizei zu entlasten und sie weitestgehend von dieser Aufgabe zu entbinden. Nur noch in Ausnahmefällen soll sie zum Einsatz kommen.
Die polizeiliche Begleitung wird durch Verwaltungshelfer in sogenannten BF4-4 Fahrzeugen (Begleitfahrzeuge der 4. Generation) ersetzt. Mithilfe einer nach vorne, nach hinten oder seitlich wirkenden Wechselverkehrszeichen-Anlage können Verkehrszeichen wie z.B. Durchfahrtsverbote oder Geschwindigkeitsbegrenzungen visualisiert werden. Die von den Begleitfahrzeugen angezeigten Verkehrszeichen sind von allen Verkehrsteilnehmern zwingend zu beachten.
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