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Münster (SMS) Die regelmäßigen Nachmittagstermine im städtischen Gesundheitsamt zur "Belehrung" von Beschäftigten aus dem Lebensmittelgewerbe ändern sich. Ab dem 1. März erfolgen die Belehrungen jeden Dienstag und Donnerstag eine Stunde früher bereits um 14 Uhr, außerdem wie bisher mittwochs um 11 Uhr. Wer erstmals in einem Bereich arbeitet, in dem er mit Lebensmitteln in Berührung kommt, muss an einer solchen Belehrung teilgenommen haben. Das Infektionsschutzgesetz will damit der Übertragung von Krankheiten vorbeugen. Info und Online-Anmeldung: www.stadt-muenster.de/gesundheit
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| Herausgeberin: Stadt Münster, Presse- und Informationsamt, 48127 Münster Tel. 0251 / 492 1301, Fax 0251 / 492 7712 www.muenster.de/stadt/medien, presseamt@stadt-muenster.de |