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Unna, den 16. Januar 2019

Versand der Hundesteuerbescheide 2019
Anzahl der gemeldeten Hunde nahezu identisch zum Vorjahr

Die aktuellen Hundesteuerbescheide für das Jahr 2019 werden ab Freitag, 18. Januar 2019, versandt.

Die Steuersätze in der Kreisstadt Unna bleiben für das Jahr 2019 unverändertund sind wie folgt gestaffelt:

Anzahl der Hunde 
im Haushalt

Hundesteuer je Hund
pro Jahr

Hundesteuer je Hund
pro Monat

1 Hund

108,00 €

9,00 €

2 Hunde

120,00 €

10,00 €

3 und mehr Hunde

132,00 €

11,00 €


Die Hundesteuer ist vierteljährlich in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 500.000 €. 

Die Hundesteuer ist vierteljährlich in vier Teilbeträgen am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. fällig.

Die Kreisstadt Unna rechnet in diesem Jahr mit Einnahmen aus der Hundesteuer in Höhe von rund 500.000 Euro.

 

A.  Wer muss Hundesteuer zahlen?

  • Grundsätzlich ist jeder Hund innerhalb von vierzehn Tagen nach Aufnahme in den Haushalt, unabhängig vom Alter des Hundes, bei dem Bereich Steuern anzumelden.
  • Die Hundesteuersätze sind für alle Hunde gleich festgesetzt. Es erfolgt keine Differenzierung nach der Größe der Hunde. Auf eine erhöhte Steuer für die allgemein auch als „Kampfhunde“ bezeichneten, gefährlichen Hunde nach dem Landeshundegesetz wird in der Kreisstadt Unna verzichtet. Man setzt hier weiterhin auf die Vernunft und Einsicht der hiesigen Hundehalter/innen.

 

B.  Steuerermäßigungen nur in Ausnahmefällen: 

  • Bei Aufnahme eines Fundhundes aus dem Tierheim in den Haushalt, gewährt die Kreisstadt Unna ab dem Aufnahmedatum 6 Monate lang Steuerfreiheit. Das Kreistierheim bestätigt bereits im entsprechenden Übergabevertrag mit der Angabe „Fundhund“ die Voraussetzungen für eine solche Steuerermäßigung. Aber auch in diesen Fällen sind die Hunde innerhalb von vierzehn Tagen, nachdem sie in den Haushalt aufgenommen wurden, bei dem Bereich Steuern anzumelden.
  • Für Hunde, die zur Bewachung von landwirtschaftlichen Anwesen, welche von dem nächsten im Zusammenhang bebauten Ortsteil mehr als 400 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, erfolgt eine Steuerermäßigung auf ein Viertel des Steuersatzes.
  • Bei Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden, welche von dem nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 Meter entfernt liegen, erforderlich sind, wird auf Antrag der Steuersatz um die Hälfte ermäßigt. Gleiches gilt für Hunde, die als Melde-, Sanitäts- oder Schutzhunde verwendet werden und die dafür vorgesehene Prüfung vor Leistungsprüfern eines von der Kreisstadt Unna anerkannten Vereins oder Verbandes mit Erfolg abgelegt haben.
  • Eine Steuerbefreiung wird für Hunde gewährt, die nach entsprechender Ausbildung hochgradig behinderten Mitbürgerinnen und Mitbürgern den Alltag erleichtern.

 

Anzahl der Hunde in der Kreisstadt Unna

Mit 4.535 (Stand 31.12.2018) gemeldeten Hunden ist die Anzahl im Vergleich zum Vorjahr nahezu gleich geblieben (Stand 31.12.2017: 4.534).

 

Jedoch ist darüber hinaus eine Dunkelziffer anzunehmen. Bei Kontrollen werden immer wieder Hundehalter/innen angetroffen, die ihrer Anmeldepflicht nicht nachgekommen sind.  

Das Befestigen der Hundesteuermarke am Hundehalsband hat nicht nur den Zweck die Kontrolle zu erleichtern, ob ein Hund steuerlich gemeldet ist, sondern dient auch der Zuordnung der Fundhunde. Über die Nummer der Hundesteuermarke konnten in den vergangenen Jahren unter Mithilfe des Bereichs Steuern etliche abhanden gekommene Hunde wieder ihren Besitzern zugeführt werden. Dabei wird den Hundehaltern/innen garantiert, dass das Steuergeheimnis gewahrt wird und Name und Adresse des/r Hundehalters/in nicht an den/die „Finder/in“ herausgegeben werden. 

C.  Ansprechpartner/innen

Für Nachmeldungen, Neuanmeldungen, Abmeldungen oder weitere Nachfragen stehen die Mitarbeiterinnen im Rathaus der Kreisstadt Unna gern zur Verfügung: 

  1. An-, Ab- und Ummeldungen der Hunde werden von dem Bereich Steuern der Kreisstadt Unna entgegengenommen. Dort sind die zuständigen Sachbearbeiterinnen Frau Leimbach, Frau Treese und Frau Kaiser unter den Telefonnummern 02303/103-275, -267 und -266 zu erreichen.  
  1. An-, Ab- und Ummeldungen von Hunden nimmt auch der Bürgerservice der Kreisstadt Unna (inkl. Nebenstellen) entgegen.  
  1. Für Anforderungen nach dem Landeshundegesetz NRW, z.B. zu den besonderen Auflagen, die Hundehalter/innen mit sogenannten gefährlichen Hunden, Hunden bestimmter Rassen, sowie Hunden ab einer Schulterhöhe von 40 cm und/oder ab einem Gewicht von 20 kg erfüllen müssen, steht Ihnen im Bereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Kreisstadt Unna Frau Schuchtmann unter der Rufnummer 02303/103-398 zur Verfügung.

 



Pressekontakt: Kreisstadt Unna, Pressestelle der Kreisstadt Unna
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