Meldungsdatum: 11.02.2019
Allgemeine Zielsetzung
Im Rahmen der Aufstellung des DorfInnenEntwicklungsKonzeptes (DIEK) für den Ortsteil Borkenwirthe/ Burlo (2017) wurde die „Entwicklung eines Gesamtkonzeptes für die Potenzialfläche an der Borkener Straße“ angeregt. Mit Schwerpunkt „Stärkung des Wohnstandortes Ortsmitte“ wurde die Schaffung von kleinen, bezahlbaren und barrierefreien Wohnungen für Seniorinnen und Senioren und für Singles, Paare sowie für junge Menschen angeregt. Darüber hinaus hat die Fläche aufgrund der zentralen Lage das Potenzial, auch Einrichtungen der Grundversorgung aufzunehmen.
Im Ergebnis der vorliegenden Ausschreibung soll von den Teilnehmenden ein umsetzungsfähiges Konzept vorgelegt werden. Gleichzeitig soll eine Zusicherung und ein Zeitplan für die Realisierung abgegeben werden.
Geltungsbereich
Der Planungsbereich bezieht sich auf das ca. 3.125 qm große Grundstück zwischen „Borkener Straße“ und der Straße „An der Evangelischen Kirche“. Es besteht aus den Parzellen Gemarkung Borkenwirthe, Flur 5, Flurstücke 999 und 1689, (s. Anlage).
Grunderwerbskosten
Die Stadt Borken veräußert die oben bezeichneten Flächen zu einem Festpreis und erwartet in diesem Zusammenhang Kaufpreis – Angebote der Interessenten.
Der Festpreis wird die Anliegerbeiträge für die erstmalige Herstellung der Erschließungsanlagen der Stadt Borken enthalten, so dass die Investoren mit einem abschließenden Betrag kalkulieren können.
Zusätzlich zum Kaufpreis tragen die Investoren die Kosten des Kaufvertrages und seiner Durchführung, die Grunderwerbssteuern und die Kosten der Vermessung.
Klarstellend wird in diesem Zusammenhang festgehalten, dass der Investor ergänzend die tatsächlich noch entstehenen Kosten für die Ver- und Entsorgung des Grundstücks z.B. Strom, Gas, Wasser, Abwasser, Telekommunikation zu tragen hat.
Der Bereich der Freiflächen, die öffentlich genutzt werden sollen, wird vom künftigen Eigentümer hergestellt. Die Flächen sollen aber im Eigentum der Stadt Borken verbleiben.
Erschließung
Eine Anbindung ist an die Borkener Straße und an die Straße „An der Evangelischen Kirche“ möglich, wobei die Haupterreichbarkeit von der Borkener Straße aus vorgegeben ist.
Ein durchgängiger öffentlicher Fuß- und Radweg zwischen Borkener Straße und der Straße „An der Evangelischen Kirche“ von mind. 3,00 m Breite ist vorzusehen.
Planungsaufgabe/ Planungsanforderungen
- Hochbau
Teilbebauung des Grundstücks mit Einzelgebäude oder Gebäudekomplex
Mind. II-, max. III- geschossige Bauweise, wobei das III. Geschoss entweder ein Voll- oder ein Staffelgeschoss ist.
Erdgeschossige Nutzung (überwiegend): Einzelhandel/ Dienstleistung/ Gastronomie, untergeordnet Wohnen mit barrierefreien Zugängen
Darüber liegende Geschosse: vorwiegend kleine, barrierefreie, altersgerechte Wohnungen, untergeordnet auch Einzelhandel/ Dienstleistung/ Gastronomie möglich.
Die notwendigen gewerblichen Stellplätze sind oberirdisch, die den Wohnungen zuzuordnenden in einer Tiefgarage nachzuweisen. Der Stellplatzschlüssel für die gewerblichen Einheiten richtet sich nach den tatsächlichen Nutzungen; der Stellplatzschlüssel für das Wohnen beträgt ein Stellplatz je Wohneinheit.
Sofern die Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllt werden, ist die Wahl der Gebäudekonstruktion frei.
Die Materialwahl der Außenhülle/ bzw. die äußere Gestaltung sollte sich vorwiegend an regionaltypisch verwendete Materialien orientieren (Klinker, Putz etc.).
- Freiraum-/ Platzgestaltung
Ein weiteres Ziel der Planung ist es, einen zentralen Platz in der Ortsmitte von Burlo zu schaffen. Im Zusammenspiel mit der Neubebauung soll als zweiter Schwerpunkt ein öffentlich genutzter Platz entstehen. Dieser soll über eine angemessene Aufenthaltsqualität verfügen und zum Verweilen einladen. Darüber hinaus soll er multifunktional nutzbar und für Außengastronomie, Feste, kulturelle Veranstaltungen etc. geeignet sein. Er soll über eine entsprechende Infrastruktur wie Sitzgelegenheiten, Grünausstattung, Wasserspiel etc. verfügen.
Die zu schaffenden Stellplätze sollen auch öffentlich nutzbar sein.
Die Herstellung der unterschiedlichen Platzbereiche soll in einer unterschiedlichen Materialwahl erfolgen.
Die Anlage der oberirdisch anzulegenden gewerblich zu nutzenden Stellplätze soll so erfolgen, dass im Falle von „Sonderveranstaltungen“ diese Flächen zur erweiterten Nutzung des Platzes dienen können.
Einzureichende Planunterlagen
- Lageplan (M. 1 : 500)
- Grundrisse (M. 1 : 100)
- Gebäudeansichten, farbig (M. 1 : 100)
- Platzgestaltung, farbig (M. 1 : 250)
- mindestens eine aussagekräftige farbige Perspektive
- Kurzbeschreibung (Erläuterung, Nutzfläche, Zahl der Wohn- und Geschäftseinheiten, Platzgröße etc.)
Baukosten
Zusammenstellung der überschlägigen Aussagen zu den Baukosten, untergliedert nach Hochbau und Platz.
Erklärung
Zusätzlich zu den eingereichten Planunterlagen ist ein Nachweis/ eine Versicherung vorzulegen, dass der Vorhabenträger/ Investor/ Bauherr/ Bauherrin auch finanziell in der Lage ist, den eingereichten Vorschlag im vorgegebenen Zeitfenster umzusetzen.
Darüber hinaus verpflichten sich die Teilnehmenden, die Planung mindestens zwei mal öffentlich vorzustellen (Politik und Öffentlichkeit), sofern eine Platzierung unter den ersten fünf erreicht wird.
Die Politik behält sich die Vergabe des Grundstückes nach Bewertung der eingereichten Unterlagen vor.
Stadt Borken
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