13. Februar 2019

Schließung der Beatmungs-Wohngemeinschaft in Willich

Beantwortung der häufigsten Fragen

#Kreis Viersen#

Nach Schließung der Beamtmungs-Wohngemeinschaft in Willich-Wekeln durch den Kreis Viersen beantworten wir Ihnen hier die häufigsten Fragen.

Wie ist die Vorgeschichte der Schließung?

Die Heimaufsicht des Kreises Viersen (nach dem Wohn- und Teilhabegesetz) war schon seit längerer Zeit mit der Einrichtung befasst. Eine infektionshygienische Kontrolle erfolgte am 24. Januar 2019 auf Grundlage eines Berichtes des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK). In diesem Bericht wurde festgestellt, dass Anhaltspunkte für infektionshygienische Mängel bestehen. Zusätzlich gab es vereinzelte allgemeine Hinweise.

Welche Mängel wurden in der Einrichtung festgestellt?

Der Kreis Viersen hat bei der infektionshygienischen Begehung am 24. Januar 2019 erhebliche infektionshygienische, organisatorische und bauliche Mängel festgestellt.

Der hygienische Zustand der Zimmer und der gesamten Einrichtung war so unzureichend, dass eine komplette Grundreinigung erforderlich war.

Der Umgang mit sterilen Medizinprodukten war nicht fachgerecht. Durch ihre unsachgemäße Lagerung und Anwendung konnte nicht sichergestellt werden, dass die verwendeten Materialien tatsächlich steril sind. Teilweise wurde Einwegmaterial mehrfach verwendet.

Bei der Kontrolle stellte sich außerdem heraus, dass dem Personal grundlegende hygienische Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts nicht bekannt waren und diese sich in der Dokumentation und in den Arbeitsanweisungen nicht wieder gespiegelt haben.

Außerdem wurde festgestellt, dass Protokolle nicht ordnungsgemäß geführt wurden, Dienstpläne und Dokumentationen nicht schlüssig waren und Personal nicht durchgehend ausreichend qualifiziert war. Schon in der Vergangenheit waren deswegen Anordnungen sowie Bußgeldbescheide erlassen worden.

Welche kurzfristigen Maßnahmen hat der Kreis angeordnet?

Der Kreis hat angeordnet, dass mit sofortiger Wirkung bestimmte Tätigkeiten wie Wäscheaufbereitung oder Reinigungsleistung von externen, zertifizierten Dienstleistern wahrgenommen werden müssen. Außerdem sollte unverzüglich eine umfassende Grundreinigung durchgeführt werden. Der Einrichtung wurde die Mängelliste im Rahmen einer Anhörung dargelegt. Dabei wurde mit Nachdruck darauf verwiesen, dass die Einrichtung die Mängel eigenverantwortlich beseitigen muss. Dies wurde von der Heimaufsicht durch eine Anordnung schriftlich untermauert.

Was war das Ergebnis der Nachkontrolle am 11. Februar 2019?

Bei der erneuten Begehung mit Gesundheitsamt und Heimaufsicht wurde festgestellt, dass die Mängel nicht beseitigt wurden. So war das Reinigungsunternehmen beispielsweise nicht für Altenheime zertifiziert und somit fachlich nicht geeignet.

Um was für Patienten handelte es sich?

Vor der Verlegung sind alle Patientinnen und Patienten von Ärzten gründlich untersucht worden. Alle Patienten hatten einen Luftröhrenschnitt. Einige wurden darüber beatmet, andere konnten selbst atmen. Die Ärzte sind auf jeden Patienten einzeln zugegangen und haben erklärt, dass sie in eine andere Einrichtung verlegt werden, weil sie in der Einrichtung nicht bleiben können.

Die meisten Angehörigen bzw. gesetzlichen Betreuer waren während der Verlegung vor Ort. Weil für die Patienen und ihre Angehörigen solche Situationen belastend sind, standen für die Betreuung sieben Notfallseelsorger bereit.

Wie viele Kräfte waren im Einsatz?

Neben den Mitarbeitern des Sozial- und Gesundheitsamtes des Kreises Viersen waren 110 Einsatzkräfte von DRK und Feuerwehren aus dem kompletten Kreisgebiet vor Ort. Der große Anteil der Kräfte kam von der Freiwilligen Feuerwehr Willich. Die Transportfahrzeuge wurden von den Freiwilligen Feuerwehren Tönisvorst, Kempen, Grefrath, Niederkrüchten, Schwalmtal, Nettetal. Sieben Notfallseelsorger. Der Einsatz hat um 15:30 Uhr begonnen und wurde um 0:40 Uhr abgeschlossen. Der Einsatz vor Ort war um 23.20 Uhr abgeschlossen. Er ist logistisch nach Plan verlaufen und es gab keine Komplikationen.

Wieso wurde die Schließung abends vorgenommen?

Der Einsatz musste gründlich vorbereitet werden. Es war eine große logistische Herausforderung passende Ersatzeinrichtungen zu finden und einen professionellen Transport mit qualifizierten Kräften und entsprechenden Fahrzeugen zu organisieren.

Hat sich der Betreiber geäußert, wieso die Mängel nicht behoben wurden?
Die Geschäftsführerin ist vor Ort nicht erschienen.

Ist die Schließung dauerhaft?

Das Unternehmen, das die Beatmungs-Wohngemeinschaft betrieben hat, gibt es seit 2011. Wenn die fachlichen Voraussetzungen gegeben sind, kann eine Wiederzulassung geprüft werden.

Wie viele Einrichtungen für Menschen, die beatmet werden müssen, gibt es?

Im Kreis Viersen gibt es fünf weitere intensivmedizinische Betreuungseinrichtungen.

Wer darf solche Einrichtungen betreiben?

Wer die fachlichen Qualitätsanforderungen erfüllt und darüber hinaus geeignete Räumlichkeiten hat.

Wird gegen den Betreiber der Einrichtung strafrechtlich oder anderweitig juristisch vorgegangen?

Der Kreis prüft, ob er die durch die Schließung entstandenen Kosten geltend machen kann.


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgendes Medium anbieten:

FAY Beatmungs-WG

Einsatzfoto von der Schließung der Beatmung-Wohngemeinschaft in Willich am Dienstag, 12. Februar 2019. Foto: Kreis Viersen / Abdruck honorarfrei

Herausgeber:

Kreis Viersen - Der Landrat
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