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Pressemitteilung vom
18. Februar 2019
Unbürokratische Lösung für gemeinnützige Lotterien
Landkreis hilft Ehrenamt

Landkreis Kassel. Als erster Landkreis Hessens hat der Landkreis Kassel mit Wirkung vom 1. Januar 2019 eine allgemeine Erlaubnis für die Durchführung kleiner Lotterien und Ausspielungen erteilt. „Wir wollen damit die Genehmigung von kleinen Lotterien, die von gemeinnützigen Vereinen organisiert werden, erleichtern“, informiert Landrat Uwe Schmidt.

Kleine Lotterien sind Lotterien mit geringem Gefährdungspotenzial. Sie dürfen basierend auf den Paragraphen des Glücksspielstaatsvertrages und des Hessischen Glücksspielgesetzes ausnahmsweise durch eine allgemeine Erlaubnis pauschal und für einen klar definierten Zeitraum zugelassen werden. Voraussetzung ist, dass die Einnahmen aus dem Losverkauf den Betrag von 40.000 Euro nicht übersteigen.

Schmidt: „Bisher waren für diese Lotterien in jedem Einzelfall Erlaubnisse erforderlich, die von uns oder den Ordnungsbehörden der kreisangehörigen Kommunen erteilt wurden“. Ab diesem Jahr gelten diese kleinen Lotterien und Ausschreibungen im Kreis als erlaubt, sofern neben der Gemeinnützigkeit, die Zuverlässigkeit des Veranstalters vorhanden ist. „Der Reinertrag aus diesen Lotterien darf ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige, kirchliche oder mildtätige Zwecke verwendet werden“, betont der Landrat.

Das neue Verfahren ist denkbar einfach: Die geplante Lotterie wird mit einem Vordruck bei der Kommune angezeigt, in der die Lotterie stattfinden soll.

Nach einer Vorprüfung wird diese Anzeige von der Kommune an den Landkreis weitergeleitet. Da die kleinen Lotterien für gemeinnützige Zwecke grundsätzlich genehmigt sind, muss die Kreisverwaltung die vorgelegten Anzeigen nur noch abschließend prüfen und eine Anzeigenbestätigung ausstellen. Parallel muss der Veranstalter die Lotterie wie bisher auch beim Finanzamt Frankfurt am Main anmelden.

Die Vordrucke sind auf der Internetseite des Landkreises www.landkreiskassel.de im Bereich Bürgerservice bei den Formularen unter dem Buchstaben K abrufbar und bei den Kommunen vorrätig.



Pressekontakt: Pressestelle LANDKREIS KASSEL, Harald Kühlborn

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LANDKREIS KASSEL
Pressesprecher
Harald Kühlborn
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