„Perspektiven für den Radverkehr in Kassel“: Magistrat lädt zu Informationsveranstaltung ein

19. Februar 2019.

In Zukunft legt die Stadt Kassel einen noch stärkeren Fokus auf den Ausbau des Radverkehrs. Die konkreten Pläne stellen Oberbürgermeister Christian Geselle und Verkehrsdezernent Dirk Stochla bei einer öffentlichen Informationsveranstaltung am Freitag, 1. März 2019, ab 18 Uhr im Bürgersaal des Rathauses vor. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich mit ihren Fragen und Anregungen zu den „Perspektiven für den Radverkehr in Kassel“ einzubringen.

 

„Gerade weil das Thema Mobilität einer unserer strategischen Schwerpunkte ist, wird der Radverkehr künftig eine besondere Rolle spielen“, betonte Oberbürgermeister Geselle. „Bestärkt fühlen wir uns durch die breite und beeindruckende Unterstützung für den Radentscheid mit über 21.000 gesammelten Unterschriften. Nicht zuletzt deshalb wollen wir den Radverkehr durch einen Ausbau der Infrastruktur stärken. Zugleich müssen wir die Belange aller Verkehrsteilnehmer im Blick behalten“

 

Investitionen in den Radverkehr steigen

„Mit den am 18. Februar 2019 vom Magistrat beschlossenen Zielen machen wir deutlich mehr für den Radverkehr als in der Vergangenheit und übertreffen sogar die bisherigen Zielsetzungen im Verkehrsentwicklungsplan 2030“, hob Verkehrsdezernent Stochla hervor. Danach war vorgesehen jährlich 18 Euro pro Einwohner in den Radverkehr zu investieren, mit den aufgegriffenen Zielen des Radentscheids würde dieser Wert auf etwa 22,50 Euro steigen.

„Wir wollen den bisherigen Dialog mit den Unterstützern des Radverkehrs nicht nur weiterführen, sondern ausbauen und mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen“, kündigten Geselle und Stochla an. Bei der Informationsveranstaltung am Freitag, 1. März werden sie nicht nur die konkreten Ziele und Planungen vorstellen, sondern auch noch einmal Hintergründe erläutert, welche Vorgaben des Landesgesetzgebers in der Hessischen Gemeindeordnung dazu geführt haben, dass das Bürgerbegehren Radentscheid rechtlich unzulässig ist.

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