Meldungsdatum: 08.03.2019
Die vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di hat mit Datum vom 22. Januar 2019 Klage gegen die Stadt Borken beim Verwaltungsgericht in Münster eingereicht. ver.di klagt gegen die Durchführung der vier Borkener verkaufsoffenen Sonntage am 07.04. (Ostermarkt), 08.09. (Stadtfest), 27.10. (Remigiussonntag) und 01.12. (Weihnachtsmarkt), jeweils von 13 bis 18 Uhr.
Gegen die Durchführung des verkaufsoffenen Sonntages im Rahmen des traditionellen Borkener Ostermarktes am 07.04. hat ver.di am vom 22. Januar 2019 einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung beim Verwaltungsgericht gestellt.
Gestern hat hierzu ein Gespräch mit dem Justiziar von ver.di im Borkener Rathaus stattgefunden. In dem Gespräch mit Bürgermeisterin Mechtild Schulze Hessing hat ver.di nochmal ihre Rechtsauffassung erläutert und begründet, warum ver.di von seiner in der Vergangenheit vertretenen Position abweicht.
Die Stadtverwaltung sucht aktuell, u.a. auch im weiteren Gespräch mit ver.di und den Borkener Einzelhändlerinnen und Einzelhändlern, eine tragbare Lösung für die Veranstaltung des verkaufsoffenen Borkener Ostermarktes und die drei weiteren Borkener verkaufsoffenen Sonntage zu finden.
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