12. März 2019
#Kreis Viersen#
Ab sofort können Fördergelder für verschiedene Wohnungsbau-Projekte abgerufen werden. Eine Förderung ist in allen Städten und Gemeinden des Kreisgebiets möglich. Es handelt sich um zinsgünstige Darlehen, beispielsweise bis zu 110.000 Euro zuzüglich 15.000 Euro pro Kind im Eigenheimbereich oder bis zu 100.000 Euro pro Modernisierungsmaßnahme. Auch werden dieses Jahr Tilgungsnachlässe von 15 bis 50 Prozent der Darlehenssumme bei den Fördermaßnahmen gewährt.
Bei Interesse können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Kreisverwaltung Viersen im Bereich Wohnungsbauförderung melden und sich telefonisch oder persönlich beraten lassen.
Bereiche Eigenheime und Modernisierungsmaßnahmen
Bereich Mietwohnungsbau
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW stellt über 1,1 Milliarden Euro Fördermittel zur Verfügung. Das Geld steht für den Bau von Mietwohnungen, Bau und Erwerb von Eigenheimen, Modernisierung von Wohnungen, Entwicklung von Quartieren und den studentischen Wohnungsbau zur Verfügung.
Weitere Informationen einschließlich Chancenprüfer sind auf der Internetseite der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/de/themen/wohnen/index.html verfügbar. Hier finden sich auch über die Förderung hinaus weitergehende Informationen über die vom Land NRW angebotenen Finanzierungsmöglichkeiten.
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