
Der Hochsauerlandkreis hat die Errichtung und den Betrieb von insgesamt 14 Windenergieanlagen in Marsberg-Meerhof genehmigt. Die Genehmigungsbescheide und die dazugehörigen Unterlagen liegen noch bis Mittwoch, 3. April, bei den folgenden Stellen aus und können dort während der angegebenen Zeiten eingesehen werden:
Stadtverwaltung Marsberg
Zimmer 33 (Bauamt, II. OG), Lillersstraße 8, 34431 Marsberg
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr,
Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr sowie
Donnerstag von 14 Uhr bis 18 Uhr.
Stadtverwaltung Bad Wünnenberg
Zimmer 1 (Nebenstelle Bauamt), Kirchstraße 10, 33181 Bad Wünnenberg
Montag bis Freitag von 8 Uhr bis 12.30 Uhr,
Montag und Dienstag von 14 Uhr bis 16 Uhr und
Donnerstag von 14 Uhr bis 17.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02953/709-0.
Hochsauerlandkreis als Genehmigungsbehörde:
Untere Umweltschutzbehörde/Immissionsschutz, Zimmer 233, Am Rothaarsteig 1, 59929 Brilon, E-Mail: post@hochsauerlandkreis.de
Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12 Uhr,
Montag, Mittwoch und Donnerstag von 14 Uhr bis 15.30 und
Dienstag von 14 Uhr bis 17 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung unter 02961/94-3155.
Darüber hinaus kann der Genehmigungsbescheid bis 3. April unter www.hochsauerlandkreis.de (Startseite, Kachel Bekanntmachungen der Unteren Umweltschutzbehörde und Unteren Bauaufsichtsbehörde) eingesehen werden.