27. März 2019.
Kasseler und Kasselerinnen können seit Sommer 2018 die „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ beantragen, wenn sie Arbeitslosengeld 2 (Grundsicherung nach dem SGB II), Grundsicherung oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII, Leistungen nach dem AsylbLG oder Wohngeld beziehen.
Mit der „Mittendrin! Teilhabecard Kassel“ erhalten sie bei vielen öffentlichen und privaten Institutionen Vergünstigungen bei Eintrittspreisen oder Kursgebühren. Nun kann der berechtigte Personenkreis zusammen mit der Teilhabecard auch den Berechtigungsnachweis zum Kauf des Diakonietickets beantragen. Bisher stellte diese Berechtigungsnachweise ausschließlich das Diakonische Werk Region Kassel an fünf Ausgabestellen im Zuge persönlicher Vorsprachen aus. Dieses Angebot bleibt selbstverständlich wie bisher bestehen.
Diese gesonderte Antragstellung ist nun nicht mehr erforderlich, wenn gleichzeitig die „Mittendrin! Teilhabecard“ beantragt wird. Diese kann elektronisch unter
https://www.serviceportal-kassel.de/cms05/dienstleistungen/147225/index.html
oder telefonisch unter 0561/115 beantragt werden.
„Wir möchten den Menschen in unserer Stadt möglichst einfach den Zugang zu Vergünstigungen ermöglichen, damit sie am Leben in der Gemeinschaft teilhaben können“, sagt Bürgermeisterin Ilona Friedrich. „Hierzu gehören sowohl die Mobilität als auch die Möglichkeit, zu ermäßigten Preisen z. B. Kurse der Volkshochschule oder die städtischen Schwimmbäder und Museen zu besuchen.“
Mit dem Berechtigungsnachweis kann sechs Mal das Diakonieticket, die Monatskarte für Empfängerinnen und Empfänger von Sozialleistungen, gekauft werden.
Weitere Informationen zum Diakonieticket gibt es unter:
https://www.kvg.de/tickets/zeitkarten/leistungsempfaenger/
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Pressekontakt: documenta-Stadt Kassel, Michael Schwab
Stadt Kassel
Kommunikation, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Rathaus / Obere Königsstraße 8
34112 Kassel
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