Peine, 28. März 2019
Unnötiges Tierleid durch illegalen Welpenhandel oder Mitbringen von Tieren aus dem Urlaub
Jedes Jahr aufs Neue zur Urlaubszeit werden Hunde- oder Katzenwelpen aus dem Urlaub mitgebracht, die nicht über die erforderlichen Voraussetzungen verfügen und daher sichergestellt und in Quarantäne genommen werden müssen. Auch über das Internet boomt der illegale Welpenhandel mit Hunden oder Katzen, die oft in Osteuropa „günstig“ unter häufig unzureichenden Haltungsbedingungen vermehrt und dann gewinnbringend in Deutschland verkauft werden.
Dabei werden diese Tiere oftmals zu jung vom Muttertier getrennt oder weisen Krankheiten auf. Darüber hinaus müssen diese Tiere bei Nichtvorliegen der gesetzlichen Bestimmungen (Chip, ausreichender Impfschutz gegen Tollwut, Heimtierausweis und oder amtstierärztliches Gesundheitszeugnis) in der Regel in amtliche Quarantäne genommen werden, die je nach Herkunftsland Wochen oder Monate lang dauern kann. Ein Aufenthalt in der Quarantänestation kann mehrere tausend Euro kosten, wobei die Kosten allerdings in keinem Verhältnis zum möglichen Schaden stehen, den Menschen und Tiere durch eingeschleppte Krankheiten nehmen können. Auch für die Welpen ist die Unterbringung in Quarantäne eine unnötige Belastung.
Hunde- oder Katzenwelpen dürfen erst nach dem Einsetzen eines Chips und ab der 12. Lebenswoche gegen Tollwut geimpft werden und erst nach weiteren 21 Tagen ist ein wirksamer Impfschutz aufgebaut. Daher darf ein Welpe frühestens nach der 15. Lebenswoche nach Deutschland gebracht werden. Bei den häufig im Internet verkauften Welpen im Alter von 8 bis 12 Wochen ist immer von einem unzureichenden Impfschutz auszugehen – kommen diese Welpen dann noch aus dem Ausland, bedeutet dies immer die Notwendigkeit einer amtlichen Quarantäne.
Ein ISO-Norm-Mikrochip unter der Haut dient der eindeutigen Identifikation des Tieres, nur damit ist eine erfolgte Impfung als gültig anzusehen. Werden die regelmäßigen Tollwutimpfungen im blauen EU-Heimtierausweis eingetragen, ist dieses Dokument für Reisen innerhalb der EU gültig.
Wenn ein Tierhalter mit Hund oder Katze aus einem Nicht-EU-Land einreisen möchte, reicht bei vielen Ländern der Nachweis einer gültigen Tollwut-Impfung allein nicht aus. Zusätzlich ist die Wirksamkeit der Impfung durch eine zusätzliche Blutuntersuchung nachzuweisen. Je nach Einreiseland – beispielsweise Türkei, den meisten Ländern Afrikas oder Kasachstan – kann sich zusätzlich noch eine Sicherheitsspanne von drei Monaten ergeben, die gewährleisten soll, dass keine unerkannt infizierten Hunde und Katzen als wirksam geimpft eingestuft werden.
Neben der Tollwut gibt es aber auch andere Infektionen, die von Tieren eingeschleppt werden und auch für Menschen gefährlich sein können, z.B. die Leishmaniose. Menschen und Tiere bekommen davon Hautausschlag, auch können Organe befallen werden. Oftmals bleiben die Tiere lebenslang chronisch krank und bedürfen aufwändiger und teurer Behandlungen.
Wer aus dem Urlaub ein Tier mitnehmen möchte, sollte sich dies gut überlegen und sich vorher eingehend über die Bestimmungen für die Einreise aus dem jeweiligen Herkunftsland informieren.
Beim Welpenkauf sollte unbedingt auf die Herkunft des Tieres geachtet und darauf bestanden werden, auch das Muttertier zu sehen. Wird das Muttertier nicht gezeigt, werden Übergaben an Parkplätzen vereinbart oder das Tier zum Käufer nach Hause geliefert, steht häufig ein illegaler Welpenhandel im Hintergrund. Seriöse Züchter zeigen Ihnen gerne Elterntiere und Impfpapiere.
So können Sie unliebsame Überraschungen für Ihr zukünftiges Tier und hohe Kosten vermeiden.
Bei Fragen zu diesem Thema können sich Einwohner des Landkreises Peine telefonisch beim Fachdienst Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung unter Tel. +49 5171/401-6007 beraten lassen oder Anfragen per E-Mail senden an: lebensmittel.tiere@landkreis-peine.de
Pressekontakt: Landkreis Peine,Fabian Laaß