Meldungsdatum: 29.03.2019

Betreuungsrecht: Was gilt als körperliche und geistige Behinderung?

Fortbildung für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte // Montag, 8. April 2019, 18:30 - 21 Uhr, Rathaus Bocholt // Teilnahme kostenlos

Am Montag, 8. April 2019, findet eine Fortbildungsveranstaltung für ehrenamtliche Betreuer und Bevollmächtigte sowie am Thema interessierte Bürger statt. Beginn ist um 18:30 Uhr im Rathaus der Stadt Bocholt am Berliner Platz 1. Thema sind an diesem Abend körperliche und geistige Behinderungen und Unterstützungsmöglichkeiten durch Betreuer. Welchen Voraussetzungen etwa gelten für einen Schwerbehindertenausweis?

Teilnehmer erhalten einen grundsätzlichen Überblick wie z.B. eine Behinderung definiert wird. Es werden Versorgungs- und Hilfesysteme sowie finanzielle Ansprüche aufgezeigt. Darüber hinaus wird über den Inklusions-Gedanken, über Barrierefreiheit und Schreiben in leichter Sprache berichtet. Teilnehmer erhalten Gelegenheit, ihre Fragen zu stellen.

Anmeldung

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Eine verbindliche Anmeldung wird unter Tel. 02871 953-747 oder per E-Mail sarah.schaffeld@mail.bocholt.de entgegen genommen.

Veranstalter

Veranstaltet wird die Fortbildung von den Betreuungsvereinen der AWO und des SKF in Kooperation mit der Betreuungsstelle der Stadt Bocholt. Die Veranstaltung ist Teil  einer zehnteiligen Reihe unter dem Titel "Gut geschult - gut vertreten", die sich mit unterschiedlichen Themen rund ums Betreuungsrecht beschäftigt. Nähere Informationen unter o.g. Telefonnummer.

Pressekontakt: Büro des Bürgermeisters, Pressesprecher Karsten Tersteegen, Telefon 0 28 71 95 33 27, E-Mail: karsten.tersteegen@mail.bocholt.de


Zu dieser Meldung können wir Ihnen folgende Medien anbieten:

Ehrenamtliche Betreuung (Foto: Adobestock / bilderstoeckchen)


Logo Gut geschult gut vertreten